§ 5 JournG (weggefallen)

Journalistengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1927 bis 31.12.9999
Paragraph 5,

§ 5 JournG (Anmweggefallen) seit 02.01.1927 weggefallen.: materiell derogiert durch BGBl. Nr. 388/1926) Anmerkung, materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1926,)

Stand vor dem 01.01.1927

In Kraft vom 01.01.1927 bis 01.01.1927
Paragraph 5,

§ 5 JournG (Anmweggefallen) seit 02.01.1927 weggefallen.: materiell derogiert durch BGBl. Nr. 388/1926) Anmerkung, materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1926,)

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