§ 191a IO (weggefallen)

Insolvenzordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.9999
§ 191a IO (weggefallen) seit 01.01.2001 weggefallen. Die öffentlichen Bekanntmachungen durch Zeitungen sind im Schuldenregulierungsverfahren ausschließlich im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung” vorzunehmen. Die öffentlichen Bekanntmachungen durch Zeitungen sind im Schuldenregulierungsverfahren ausschließlich im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung” vorzunehmen.

Stand vor dem 31.12.2000

In Kraft vom 01.05.1999 bis 31.12.2000
§ 191a IO (weggefallen) seit 01.01.2001 weggefallen. Die öffentlichen Bekanntmachungen durch Zeitungen sind im Schuldenregulierungsverfahren ausschließlich im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung” vorzunehmen. Die öffentlichen Bekanntmachungen durch Zeitungen sind im Schuldenregulierungsverfahren ausschließlich im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung” vorzunehmen.