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Die Hypothekenbanken unterliegen der staatlichen Aufsicht. Die Aufsicht steht dem Reichswirtschaftsminister zu, in welchem die Bank ihren Sitz hat. Die Aufsicht erstreckt sich auf den ganzen Geschäftsbetrieb der Bank und dauert auch nach deren Auflösung bis zur Beendigung der Liquidation fort.
Die Hypothekenbanken unterliegen der staatlichen Aufsicht. Die Aufsicht steht dem Reichswirtschaftsminister zu, in welchem die Bank ihren Sitz hat. Die Aufsicht erstreckt sich auf den ganzen Geschäftsbetrieb der Bank und dauert auch nach deren Auflösung bis zur Beendigung der Liquidation fort.