Anl. 3 HSteV (weggefallen)

Hochschul-Studienevidenzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
Daten über Studienberechtigungsprüfungen für den Datenverbund

1Anl. Aufbau der Datensätze

Lfd.Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Pädagogischen Hochschule

2

Matrikelnummer

siehe 2.1

3

meldende Pädagogische Hochschule

codiert (§ 12)

4

Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichnung

5

Geburtsdatum (JJJJMMTT)

6

Geschlecht

M/W

7

Staatsangehörigkeit

codiert (§ 12)

8

Studienrichtungsgruppe für die Studienberechtigung bzw. Studienkennzahl 1 (Position 3 bis 5) des beantragten Studiums

codiert (§ 12)

9

Studienrichtungsgruppe für die Studienberechtigung bzw. Studienkennzahl 2 (Position 6 bis 8) des beantragten Studiums

codiert (§ 12)

10

Studienrichtungsgruppe für die Studienberechtigung bzw. Studienkennzahl 3 (Position 9 bis 11) des beantragten Studiums

codiert (§ 12)

11

Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (JJJJMMTT)

12

Datum der Studienberechtigungsprüfung (JJJJMMTT)

23 HSteV seit 30.06.2019 weggefallen. Feldinhalt

Die Felder 1 bis 8 und 11 dürfen nicht leer übergeben werden.

2.1 Besitzt die Bewerberin (Kandidatin) oder der Bewerber (Kandidat) keine Matrikelnummer, ist „0000000“ und ab dem Studienjahr 2017/18 „00000000“ anzugeben.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.06.2016 bis 30.06.2019
Daten über Studienberechtigungsprüfungen für den Datenverbund

1Anl. Aufbau der Datensätze

Lfd.Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

laufende Nummer des Studienberechtigungsfalles an der Pädagogischen Hochschule

2

Matrikelnummer

siehe 2.1

3

meldende Pädagogische Hochschule

codiert (§ 12)

4

Sozialversicherungsnummer/Ersatzkennzeichnung

5

Geburtsdatum (JJJJMMTT)

6

Geschlecht

M/W

7

Staatsangehörigkeit

codiert (§ 12)

8

Studienrichtungsgruppe für die Studienberechtigung bzw. Studienkennzahl 1 (Position 3 bis 5) des beantragten Studiums

codiert (§ 12)

9

Studienrichtungsgruppe für die Studienberechtigung bzw. Studienkennzahl 2 (Position 6 bis 8) des beantragten Studiums

codiert (§ 12)

10

Studienrichtungsgruppe für die Studienberechtigung bzw. Studienkennzahl 3 (Position 9 bis 11) des beantragten Studiums

codiert (§ 12)

11

Datum des Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (JJJJMMTT)

12

Datum der Studienberechtigungsprüfung (JJJJMMTT)

23 HSteV seit 30.06.2019 weggefallen. Feldinhalt

Die Felder 1 bis 8 und 11 dürfen nicht leer übergeben werden.

2.1 Besitzt die Bewerberin (Kandidatin) oder der Bewerber (Kandidat) keine Matrikelnummer, ist „0000000“ und ab dem Studienjahr 2017/18 „00000000“ anzugeben.

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