Art. 1 § 16 HVG (weggefallen)

Heeresversorgungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1980 bis 31.12.9999
Art. 1 § 16. HVG (Anmweggefallen) seit 02.07.1980 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 226/1980)

Stand vor dem 30.06.1980

In Kraft vom 01.01.1964 bis 30.06.1980
Art. 1 § 16. HVG (Anmweggefallen) seit 02.07.1980 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 226/1980)

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