Art. 1 § 45a HVG (weggefallen)

Heeresversorgungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
Bei der Bemessung der Hinterbliebenenrente sind die Bestimmungen des 24 AbsArt. 8 entsprechend anzuwenden1 § 45a HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.07.1972 bis 30.06.2016
Bei der Bemessung der Hinterbliebenenrente sind die Bestimmungen des 24 AbsArt. 8 entsprechend anzuwenden1 § 45a HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten