Art. 1 § 79 HVG (weggefallen)

Heeresversorgungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einswenn es dies beantragt hat;
  2. 2.Ziffer 2wenn eine der Voraussetzungen für die Berufung (Bestellung) weggefallen ist;
  3. 3.Ziffer 3wenn es die Pflichten seines Amtes vernachlässigt.
Art. 1 § 79 HVG (weggefallen) seit 01.01.2003 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2002

In Kraft vom 01.01.1986 bis 31.12.2002
  1. 1.Ziffer einswenn es dies beantragt hat;
  2. 2.Ziffer 2wenn eine der Voraussetzungen für die Berufung (Bestellung) weggefallen ist;
  3. 3.Ziffer 3wenn es die Pflichten seines Amtes vernachlässigt.
Art. 1 § 79 HVG (weggefallen) seit 01.01.2003 weggefallen.

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