Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Abweichend von den Bestimmungen der § 25 AbsArt. 7, § 46b Abs HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. 2 und 5 sowie § 53 Abs. 2 zweiter Satz des Heeresversorgungsgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen, Einkommensbeträgen und Versicherungsbeiträgen in der Heeresversorgung im Jahr 1988 mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1988 vorzunehmen.
(2) Abweichend von den Bestimmungen der § 25 AbsArt. 7, § 46b Abs HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. 2 und 5 sowie § 53 Abs. 2 zweiter Satz des Heeresversorgungsgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen, Einkommensbeträgen und Versicherungsbeiträgen in der Heeresversorgung im Jahr 1988 mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1988 vorzunehmen.