Art. 7 HVG (weggefallen)

Heeresversorgungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
(1) (Anm.: Betrifft andere Gesetzesbestimmungen)

(2) Abweichend von den Bestimmungen der § 25 AbsArt. 7, § 46b Abs HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. 2 und 5 sowie § 53 Abs. 2 zweiter Satz des Heeresversorgungsgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen, Einkommensbeträgen und Versicherungsbeiträgen in der Heeresversorgung im Jahr 1988 mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1988 vorzunehmen.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.01.1988 bis 30.06.2016
(1) (Anm.: Betrifft andere Gesetzesbestimmungen)

(2) Abweichend von den Bestimmungen der § 25 AbsArt. 7, § 46b Abs HVG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. 2 und 5 sowie § 53 Abs. 2 zweiter Satz des Heeresversorgungsgesetzes ist die Anpassung von Versorgungsleistungen, Einkommensbeträgen und Versicherungsbeiträgen in der Heeresversorgung im Jahr 1988 mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1988 vorzunehmen.

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