§ 76a GOGNR (weggefallen)

Geschäftsordnungsgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.09.1996 bis 31.12.9999
Anläßlich der Genehmigung von Richtlinien gemäß Art§ 76a GOGNR (weggefallen) seit 15.09.1996 weggefallen. 3 EWR-BVG kann der Hauptausschuß oder nach Maßgabe des § 29a Abs. 2 der Nationalrat beschließen, daß solche Richtlinien durch Verordnung des jeweils zuständigen obersten Organs der Verwaltung des Bundes oder der Länder umgesetzt werden.

Stand vor dem 14.09.1996

In Kraft vom 15.09.1993 bis 14.09.1996
Anläßlich der Genehmigung von Richtlinien gemäß Art§ 76a GOGNR (weggefallen) seit 15.09.1996 weggefallen. 3 EWR-BVG kann der Hauptausschuß oder nach Maßgabe des § 29a Abs. 2 der Nationalrat beschließen, daß solche Richtlinien durch Verordnung des jeweils zuständigen obersten Organs der Verwaltung des Bundes oder der Länder umgesetzt werden.

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