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Sofern nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes mehrere Debatten zum gleichen Zeitpunkt anzuberaumen wären, ist bei gleichzeitiger Einbringung in folgender Reihenfolge vorzugehen: Behandlung einer dringlichen Anfrage, Besprechung einer Anfragebeantwortung, Debatte über einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, kurze Debatte über einen Antrag auf Fristsetzung und schließlich andere kurze Debatten§ 105a GOGNR (weggefallen) seit 15.09.1996 weggefallen.
Sofern nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes mehrere Debatten zum gleichen Zeitpunkt anzuberaumen wären, ist bei gleichzeitiger Einbringung in folgender Reihenfolge vorzugehen: Behandlung einer dringlichen Anfrage, Besprechung einer Anfragebeantwortung, Debatte über einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, kurze Debatte über einen Antrag auf Fristsetzung und schließlich andere kurze Debatten§ 105a GOGNR (weggefallen) seit 15.09.1996 weggefallen.