§ 51a GOG (weggefallen)

Gerichtsorganisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1929 bis 31.12.9999
Paragraph 51 a,

§ 51a GOG (Anmweggefallen) seit 01.08.1929 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. VI Z 2 BG, BGBl. Nr. 222/1929) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch VI Ziffer 2, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1929,)

Stand vor dem 31.07.1929

In Kraft vom 31.07.1929 bis 31.07.1929
Paragraph 51 a,

§ 51a GOG (Anmweggefallen) seit 01.08.1929 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. VI Z 2 BG, BGBl. Nr. 222/1929) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch VI Ziffer 2, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1929,)

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