§ 51a GOG (weggefallen)

Gerichtsorganisationsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1929 bis 31.12.9999
§. 51a GOG.

(Anmweggefallen) seit 01.08.1929 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. VI Z 2 BG, BGBl. Nr. 222/1929)

Stand vor dem 31.07.1929

In Kraft vom 31.07.1929 bis 31.07.1929
§. 51a GOG.

(Anmweggefallen) seit 01.08.1929 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. VI Z 2 BG, BGBl. Nr. 222/1929)

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