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(1weggefallen) Die staatliche Bewilligung ist insbesondere zur Ausgabe von Pfandbriefen, von Schuldverschreibungen, die auf Inhaber lauten, und von verzinslichen Casseanweisungen, sowie zum Betriebe von Versicherungsgeschäften erforderlichseit 01.01.1992 weggefallen.
(2) Die Bewilligung zu diesen Unternehmungen wird vom Ministerium des Inneren im Einvernehmen mit den anderen betheiligten Ministerien ertheilt.
(1weggefallen) Die staatliche Bewilligung ist insbesondere zur Ausgabe von Pfandbriefen, von Schuldverschreibungen, die auf Inhaber lauten, und von verzinslichen Casseanweisungen, sowie zum Betriebe von Versicherungsgeschäften erforderlichseit 01.01.1992 weggefallen.
(2) Die Bewilligung zu diesen Unternehmungen wird vom Ministerium des Inneren im Einvernehmen mit den anderen betheiligten Ministerien ertheilt.