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(2) Für die Mitwirkung an den im Rahmen der Einführungsphase des Schulpraktikums gemäß dem Studienplan von Universitätslehrern durchzuführenden Seminarstunden gebührt dem Lehrer der Verwendungsgruppe L 1 eine Vergütung. Die Vergütung beträgt 411,5 Euro, wenn auf jeden mitwirkenden Lehrer im Durchschnitt wenigstens 10 teilnehmende Studenten entfallen. Diese Vergütung vermindert sich um 5 vH je Studenten, um den die Verhältniszahl 10 unterschritten wird. Bei der Berechnung der Verhältniszahl sind Bruchteile des Berechnungsergebnisses von weniger als 0,5 zu vernachlässigen und Bruchteile von 0,5 und mehr als ganze Zahl zu werten.
(3) Für die im Zusammenhang mit den Unterrichtsstunden im Rahmen der Einführungsphase des Schulpraktikums gemäß dem Studienplan durchzuführenden Vor- und Nachbesprechungen gebührt eine Vergütung im Ausmaß von 60,6 Euro.
(4) Dem Lehrer der Verwendungsgruppe L 1, der mit der Betreuung von Studenten im Rahmen der Übungsphase des Schulpraktikums betraut ist, gebührt für die Betreuung einer Gruppe von Studenten im Ausmaß von 3 Semesterwochenstunden eine Vergütung in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Gehalt der Gehaltsstufe 12 der Verwendungsgruppe L 1 und dem Gehalt der Gehaltsstufe 11 der Verwendungsgruppe L PA.
(5) Für die im Zusammenhang mit den Unterrichtsstunden in der Übungsphase des Schulpraktikums gemäß dem Studienplan durchzuführenden Vor- und Nachbesprechungen gebührt eine Vergütung im Ausmaß von 606,3 Euro.
(6) 33 vH der in den Abs. 2, 3 und 5 angeführten Vergütung gelten als Überstundenzuschlag.
(7) Die Vergütung nach
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(8) Die Vergütung nach Abs. 1 gebührt im Verhältnis des Ausmaßes, in dem der Lehrer in der Einführungsphase des Schulpraktikums verwendet wird, zum Gesamtausmaß der Einführungsphase, wenn
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(9) Die Vergütungen nach den Abs. 4, 5 und 7 gebühren im Verhältnis des Ausmaßes, in dem der Lehrer in der Übungsphase des Schulpraktikums verwendet wird, zum Gesamtausmaß der Übungsphase des Schulpraktikums, wenn
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(10) Die Vergütungen für Schulpraktika sind semesterweise im nachhinein abzurechnen.
(2) Für die Mitwirkung an den im Rahmen der Einführungsphase des Schulpraktikums gemäß dem Studienplan von Universitätslehrern durchzuführenden Seminarstunden gebührt dem Lehrer der Verwendungsgruppe L 1 eine Vergütung. Die Vergütung beträgt 411,5 Euro, wenn auf jeden mitwirkenden Lehrer im Durchschnitt wenigstens 10 teilnehmende Studenten entfallen. Diese Vergütung vermindert sich um 5 vH je Studenten, um den die Verhältniszahl 10 unterschritten wird. Bei der Berechnung der Verhältniszahl sind Bruchteile des Berechnungsergebnisses von weniger als 0,5 zu vernachlässigen und Bruchteile von 0,5 und mehr als ganze Zahl zu werten.
(3) Für die im Zusammenhang mit den Unterrichtsstunden im Rahmen der Einführungsphase des Schulpraktikums gemäß dem Studienplan durchzuführenden Vor- und Nachbesprechungen gebührt eine Vergütung im Ausmaß von 60,6 Euro.
(4) Dem Lehrer der Verwendungsgruppe L 1, der mit der Betreuung von Studenten im Rahmen der Übungsphase des Schulpraktikums betraut ist, gebührt für die Betreuung einer Gruppe von Studenten im Ausmaß von 3 Semesterwochenstunden eine Vergütung in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Gehalt der Gehaltsstufe 12 der Verwendungsgruppe L 1 und dem Gehalt der Gehaltsstufe 11 der Verwendungsgruppe L PA.
(5) Für die im Zusammenhang mit den Unterrichtsstunden in der Übungsphase des Schulpraktikums gemäß dem Studienplan durchzuführenden Vor- und Nachbesprechungen gebührt eine Vergütung im Ausmaß von 606,3 Euro.
(6) 33 vH der in den Abs. 2, 3 und 5 angeführten Vergütung gelten als Überstundenzuschlag.
(7) Die Vergütung nach
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(8) Die Vergütung nach Abs. 1 gebührt im Verhältnis des Ausmaßes, in dem der Lehrer in der Einführungsphase des Schulpraktikums verwendet wird, zum Gesamtausmaß der Einführungsphase, wenn
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(9) Die Vergütungen nach den Abs. 4, 5 und 7 gebühren im Verhältnis des Ausmaßes, in dem der Lehrer in der Übungsphase des Schulpraktikums verwendet wird, zum Gesamtausmaß der Übungsphase des Schulpraktikums, wenn
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(10) Die Vergütungen für Schulpraktika sind semesterweise im nachhinein abzurechnen.