Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 79a GehG (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Dem zeitverpflichteten Soldaten gebührt eine Heeresdienstzulage in der Höhe von 2 597 S.
§ 79a GehG (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Dem zeitverpflichteten Soldaten gebührt eine Heeresdienstzulage in der Höhe von 2 597 S.