§ 107a GehG (weggefallen)

Gehaltsgesetz 1956

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.02.1997 bis 31.12.9999
Nebengebühren

§ 107a GehG (weggefallen) seit 15.02.1997 weggefallen. Soweit mit der Anwendung des § 15 auf Beamte des PTA-Bereiches keine Belastungen des Bundeshaushaltes verbunden sind, entfällt die Zustimmung des Bundeskanzlers.

Stand vor dem 14.02.1997

In Kraft vom 01.05.1996 bis 14.02.1997
Nebengebühren

§ 107a GehG (weggefallen) seit 15.02.1997 weggefallen. Soweit mit der Anwendung des § 15 auf Beamte des PTA-Bereiches keine Belastungen des Bundeshaushaltes verbunden sind, entfällt die Zustimmung des Bundeskanzlers.

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