Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Wird eine Eingabe fernschriftlich, automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht, so können die erforderlichen Stempelmarken innerhalb von zwei Wochen auf einem den Gegenstand der Eingabe bezeichnenden Schreiben nachgereicht werden.
(3) Bei im Wege der Telekopie überreichten Eingaben können die erforderlichen Stempelmarken - abweichend von Abs. 2 - auf der beim Einschreiter verbleibenden Urschrift angebracht werden; in diesem Fall sind die Stempelmarken zu entwerten. Die Urschrift ist der Behörde auf deren Verlangen vorzulegen.
(2) Wird eine Eingabe fernschriftlich, automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht, so können die erforderlichen Stempelmarken innerhalb von zwei Wochen auf einem den Gegenstand der Eingabe bezeichnenden Schreiben nachgereicht werden.
(3) Bei im Wege der Telekopie überreichten Eingaben können die erforderlichen Stempelmarken - abweichend von Abs. 2 - auf der beim Einschreiter verbleibenden Urschrift angebracht werden; in diesem Fall sind die Stempelmarken zu entwerten. Die Urschrift ist der Behörde auf deren Verlangen vorzulegen.