Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Hundertsatzgebühren steigen in Abstufungen von 1 S§ 27 GebG (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen. Beträge über 50 g werden dabei nach oben, Beträge bis 50 g nach unten auf volle Schillinge auf- oder abgerundet. Die Hundertsatzgebühren steigen in Abstufungen von 1 Sitzung Beträge über 50 g werden dabei nach oben, Beträge bis 50 g nach unten auf volle Schillinge auf- oder abgerundet.
Die Hundertsatzgebühren steigen in Abstufungen von 1 S§ 27 GebG (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen. Beträge über 50 g werden dabei nach oben, Beträge bis 50 g nach unten auf volle Schillinge auf- oder abgerundet. Die Hundertsatzgebühren steigen in Abstufungen von 1 Sitzung Beträge über 50 g werden dabei nach oben, Beträge bis 50 g nach unten auf volle Schillinge auf- oder abgerundet.