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§ 36 GebG (Anmweggefallen) seit 23.12.1954 weggefallen.: Aufgehoben durch Abschn. V Z 7 BG, BGBl. Nr. 531/1984) Anmerkung, Aufgehoben durch Abschn. römisch fünf Ziffer 7, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1984,)
§ 36 GebG (Anmweggefallen) seit 23.12.1954 weggefallen.: Aufgehoben durch Abschn. V Z 7 BG, BGBl. Nr. 531/1984) Anmerkung, Aufgehoben durch Abschn. römisch fünf Ziffer 7, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1984,)