§ 36 GebG (weggefallen)

Gebührengesetz 1957

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.1954 bis 31.12.9999
Paragraph 36,

§ 36 GebG (Anmweggefallen) seit 23.12.1954 weggefallen.: Aufgehoben durch Abschn. V Z 7 BG, BGBl. Nr. 531/1984) Anmerkung, Aufgehoben durch Abschn. römisch fünf Ziffer 7, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1984,)

Stand vor dem 22.12.1954

In Kraft vom 22.12.1954 bis 22.12.1954
Paragraph 36,

§ 36 GebG (Anmweggefallen) seit 23.12.1954 weggefallen.: Aufgehoben durch Abschn. V Z 7 BG, BGBl. Nr. 531/1984) Anmerkung, Aufgehoben durch Abschn. römisch fünf Ziffer 7, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1984,)

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