§ 20 GKGAG (weggefallen)

GBK/GAW-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.07.1985 bis 31.12.9999
Paragraph 20,

§ 20 GKGAG (Anmweggefallen) seit 14.07.1985 weggefallen.: aufgehoben durch Art. I Z 11, BGBl. Nr. 290/1985) Anmerkung, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 11,, Bundesgesetzblatt Nr. 290 aus 1985,)

Stand vor dem 13.07.1985

In Kraft vom 13.07.1985 bis 13.07.1985
Paragraph 20,

§ 20 GKGAG (Anmweggefallen) seit 14.07.1985 weggefallen.: aufgehoben durch Art. I Z 11, BGBl. Nr. 290/1985) Anmerkung, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 11,, Bundesgesetzblatt Nr. 290 aus 1985,)

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