Anl. 3 GSV (weggefallen)

Gasgeräte-Sicherheitsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2018 bis 31.12.9999
AnhangAnl. 3 zu § 27CE-KENNZEICHNUNG
(Muster)

Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ entsprechend dem folgenden Schriftbild und der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen GSV (§ 14), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (§ 17, § 20), die Prüfungen (§ 22, § 24weggefallen) oder die Einzelprüfung (§ 26) durchgeführt hat sowie den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurdeseit 21.04.2018 weggefallen.Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ entsprechend dem folgenden Schriftbild und der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (Paragraph 14,), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (Paragraph 17,, Paragraph 20,), die Prüfungen (Paragraph 22,, Paragraph 24,) oder die Einzelprüfung (Paragraph 26,) durchgeführt hat sowie den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5mm.

Stand vor dem 20.04.2018

In Kraft vom 11.06.1994 bis 20.04.2018
AnhangAnl. 3 zu § 27CE-KENNZEICHNUNG
(Muster)

Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ entsprechend dem folgenden Schriftbild und der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen GSV (§ 14), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (§ 17, § 20), die Prüfungen (§ 22, § 24weggefallen) oder die Einzelprüfung (§ 26) durchgeführt hat sowie den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurdeseit 21.04.2018 weggefallen.Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ entsprechend dem folgenden Schriftbild und der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (Paragraph 14,), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (Paragraph 17,, Paragraph 20,), die Prüfungen (Paragraph 22,, Paragraph 24,) oder die Einzelprüfung (Paragraph 26,) durchgeführt hat sowie den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5mm.

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