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Die folgenden einzelstaatlichen Normen wurden im Verfahren gemäß Artikel 5 AbsAnl. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG geprüft und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie können bis zum Vorliegen harmonisierter Europäischer NormenGSV (EN, ÖNORM ENweggefallen) mit der Vermutung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen (IIIseit 21.04.2018 weggefallen. Abschnitt) angewendet werden.
Die ÖNORMEN sind beim Österreichischen Normungsinstitut (ON), A-1021 Wien, Heinestraße 38, Postfach 130, Tel. (0222) 26 75 35, Telefax: (0222) 26 75 52, erhältlich.
Derzeit keine einzelstaatlichen Normen verlautbart
Die folgenden einzelstaatlichen Normen wurden im Verfahren gemäß Artikel 5 AbsAnl. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG geprüft und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie können bis zum Vorliegen harmonisierter Europäischer NormenGSV (EN, ÖNORM ENweggefallen) mit der Vermutung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen (IIIseit 21.04.2018 weggefallen. Abschnitt) angewendet werden.
Die ÖNORMEN sind beim Österreichischen Normungsinstitut (ON), A-1021 Wien, Heinestraße 38, Postfach 130, Tel. (0222) 26 75 35, Telefax: (0222) 26 75 52, erhältlich.
Derzeit keine einzelstaatlichen Normen verlautbart