Art. 2 § 8 FVG (weggefallen)

Führungs- und Verfügungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1974 bis 31.12.9999
Art. 2 § 8. FVG (Anmweggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen.: Aufgehoben durch BG BGBl. Nr. 389/1973, § 17 Abs. 2 Z 50.)

Stand vor dem 01.01.1974

In Kraft vom 01.01.1974 bis 01.01.1974
Art. 2 § 8. FVG (Anmweggefallen) seit 02.01.1974 weggefallen.: Aufgehoben durch BG BGBl. Nr. 389/1973, § 17 Abs. 2 Z 50.)

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