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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der für den Wohnsitz des Ausweisinhabers örtlich zuständigen Behörde erster Instanz sind innerhalb einer Woche jene Personen bekannt zu geben, denen ein Mopedausweis ausgestellt wurde, sofern nicht von der ermächtigten Einrichtung selbst eine Speicherung dieser Personen im Führerscheinregister vorzunehmen ist.
Der für den Wohnsitz des Ausweisinhabers örtlich zuständigen Behörde erster Instanz sind innerhalb einer Woche jene Personen bekannt zu geben, denen ein Mopedausweis ausgestellt wurde, sofern nicht von der ermächtigten Einrichtung selbst eine Speicherung dieser Personen im Führerscheinregister vorzunehmen ist.