Art. 3 § 255 FinStrG (weggefallen)

Finanzstrafgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.1959 bis 31.12.9999
Art. 3 § 255. FinStrG (Anmweggefallen) seit 02.06.1959 weggefallen.: Aufgehoben durch Abschn. I Art. 9 BG, BGBl. Nr. 92/1959.)

Stand vor dem 01.06.1959

In Kraft vom 01.06.1959 bis 01.06.1959
Art. 3 § 255. FinStrG (Anmweggefallen) seit 02.06.1959 weggefallen.: Aufgehoben durch Abschn. I Art. 9 BG, BGBl. Nr. 92/1959.)

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