Art. 1 FPVO 1993

Fertigpackungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.06.2001 bis 31.12.9999

(Anm.: Zu BGBl. Nr. 867/1993)

 

Die Fertigpackungsverordnung 1993, BGBl. Nr. 867/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 139/1997, wird wie folgt geändert:

1. bis 10.:

(Anm.: Betrifft die Änderungen der Fertigpackungsverordnung 1993)

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG ABl. Nr. L 204/37 vom 21. Juli 1998 in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG ABl. Nr. L 217/18 vom 5. August 1998 notifiziert (Notifikationsnummer 2000/329/A).

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.06.2001 bis 31.12.9999

(Anm.: Zu BGBl. Nr. 867/1993)

 

Die Fertigpackungsverordnung 1993, BGBl. Nr. 867/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 139/1997, wird wie folgt geändert:

1. bis 10.:

(Anm.: Betrifft die Änderungen der Fertigpackungsverordnung 1993)

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG ABl. Nr. L 204/37 vom 21. Juli 1998 in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG ABl. Nr. L 217/18 vom 5. August 1998 notifiziert (Notifikationsnummer 2000/329/A).

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