§ 38 EpidemieG (weggefallen)

Epidemiegesetz 1950

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.08.1947 bis 31.12.9999
§ 38 EpidemieG.Paragraph 38,

Aufgehoben. (BGBl. Nr. 151/1947, Artikel II Z 5 litweggefallen) seit 23.08.1947 weggefallen. j.) Aufgehoben. Bundesgesetzblatt Nr. 151 aus 1947,, Artikel römisch II Ziffer 5, Litera j,)

Stand vor dem 22.08.1947

In Kraft vom 22.08.1947 bis 22.08.1947
§ 38 EpidemieG.Paragraph 38,

Aufgehoben. (BGBl. Nr. 151/1947, Artikel II Z 5 litweggefallen) seit 23.08.1947 weggefallen. j.) Aufgehoben. Bundesgesetzblatt Nr. 151 aus 1947,, Artikel römisch II Ziffer 5, Litera j,)

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