§ 17g EisbG (weggefallen)

Eisenbahngesetz 1957

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.07.2006 bis 31.12.9999
Betriebseröffnungsfrist

§ 17g EisbG (weggefallen) seit 27.07.2006 weggefallen. In der Verkehrsgenehmigung ist eine Betriebseröffnungsfrist von in der Regel sechs Monaten festzusetzen.

Stand vor dem 26.07.2006

In Kraft vom 01.05.2004 bis 26.07.2006
Betriebseröffnungsfrist

§ 17g EisbG (weggefallen) seit 27.07.2006 weggefallen. In der Verkehrsgenehmigung ist eine Betriebseröffnungsfrist von in der Regel sechs Monaten festzusetzen.

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