§ 58 EheG (weggefallen)

Ehegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1945 bis 31.12.9999
§ 58 EheG. (Anmweggefallen) seit 01.07.1945 weggefallen.: Aufgehoben durch § 1 Z 1 StGBl. Nr. 31/1945.)

Stand vor dem 30.06.1945

In Kraft vom 30.06.1945 bis 30.06.1945
§ 58 EheG. (Anmweggefallen) seit 01.07.1945 weggefallen.: Aufgehoben durch § 1 Z 1 StGBl. Nr. 31/1945.)