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Legende:
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Untersagung der Namensführung
durch den Mann
(1weggefallen) Ist die Frau allein oder überwiegend schuldig, so kann ihr der Mann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten die Weiterführung seines Namens untersagenseit 01.05.1995 weggefallen. Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Der Standesbeamte soll der Frau die Erklärung mitteilen.
(2) Mit dem Verlust des Mannesnamens erhält die Frau ihren Familiennamen wieder.
Untersagung der Namensführung
durch den Mann
(1weggefallen) Ist die Frau allein oder überwiegend schuldig, so kann ihr der Mann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten die Weiterführung seines Namens untersagenseit 01.05.1995 weggefallen. Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Der Standesbeamte soll der Frau die Erklärung mitteilen.
(2) Mit dem Verlust des Mannesnamens erhält die Frau ihren Familiennamen wieder.