Anl. 2/03 BVwAbgV (weggefallen)

Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
III. Unterrichtswesen

40. Bewilligung zur Führung einer gesetzlich ge-

regelten Schulartbezeichnung (§ 11

Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962) ............... 450

41. Genehmigung eines Organisationsstatutes

gemäß § 14 AbsAnl. 2 lit. b Privatschulgesetz ........... 750

42. Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes an eine

Privatschule/03 BVwAbgV (§ 14 Privatschulgesetzweggefallen) oder an

eine land- und forstwirtschaftliche Privat-

schule

a) für jedes Schuljahr seit 01.01.2002 weggefallen............................... 300

b) für die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen

Bedingungen ....................................... 750

Bei Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes für un-

mittelbar aufeinanderfolgende Schuljahre ist die

Verwaltungsabgabe insgesamt nur bis zum Höchst-

betrag von S 500 zu entrichten.

43. Bewilligung eines Schulversuches an Privat-

schulen .............................................. 450

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.06.2000 bis 31.12.2001
III. Unterrichtswesen

40. Bewilligung zur Führung einer gesetzlich ge-

regelten Schulartbezeichnung (§ 11

Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962) ............... 450

41. Genehmigung eines Organisationsstatutes

gemäß § 14 AbsAnl. 2 lit. b Privatschulgesetz ........... 750

42. Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes an eine

Privatschule/03 BVwAbgV (§ 14 Privatschulgesetzweggefallen) oder an

eine land- und forstwirtschaftliche Privat-

schule

a) für jedes Schuljahr seit 01.01.2002 weggefallen............................... 300

b) für die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen

Bedingungen ....................................... 750

Bei Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes für un-

mittelbar aufeinanderfolgende Schuljahre ist die

Verwaltungsabgabe insgesamt nur bis zum Höchst-

betrag von S 500 zu entrichten.

43. Bewilligung eines Schulversuches an Privat-

schulen .............................................. 450

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