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40. Bewilligung zur Führung einer gesetzlich ge-
regelten Schulartbezeichnung (§ 11
Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962) ............... 450
41. Genehmigung eines Organisationsstatutes
gemäß § 14 AbsAnl. 2 lit. b Privatschulgesetz ........... 750
42. Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes an eine
Privatschule/03 BVwAbgV (§ 14 Privatschulgesetzweggefallen) oder an
eine land- und forstwirtschaftliche Privat-
schule
a) für jedes Schuljahr seit 01.01.2002 weggefallen............................... 300
b) für die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen
Bedingungen ....................................... 750
Bei Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes für un-
mittelbar aufeinanderfolgende Schuljahre ist die
Verwaltungsabgabe insgesamt nur bis zum Höchst-
betrag von S 500 zu entrichten.
43. Bewilligung eines Schulversuches an Privat-
schulen .............................................. 450
40. Bewilligung zur Führung einer gesetzlich ge-
regelten Schulartbezeichnung (§ 11
Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962) ............... 450
41. Genehmigung eines Organisationsstatutes
gemäß § 14 AbsAnl. 2 lit. b Privatschulgesetz ........... 750
42. Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes an eine
Privatschule/03 BVwAbgV (§ 14 Privatschulgesetzweggefallen) oder an
eine land- und forstwirtschaftliche Privat-
schule
a) für jedes Schuljahr seit 01.01.2002 weggefallen............................... 300
b) für die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen
Bedingungen ....................................... 750
Bei Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes für un-
mittelbar aufeinanderfolgende Schuljahre ist die
Verwaltungsabgabe insgesamt nur bis zum Höchst-
betrag von S 500 zu entrichten.
43. Bewilligung eines Schulversuches an Privat-
schulen .............................................. 450