Anl. 2/10 BVwAbgV (weggefallen)

Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
X. Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie

132. Feststellungsbescheid über das Vorliegen der

gesetzlichen Voraussetzungen für die Aus-

übung eines Anmeldungsgewerbes (§ 340

Abs. 1 GewO 1973)

a) bei juristischen Personen und Personen-

gesellschaften des Handelsrechtes ................. 750

b) sonst ............................................. 375

Bei Anwendung des § 340 Abs. 4 GewO 1973

tritt die Pflicht zur Entrichtung der Ver-

waltungsabgabe gemäß dieser Tarifpost mit

der Ausfertigung des Gewerbescheines ein.

133. Erteilung einer Konzession (§ 25 Abs. 1

GewO 1973)

a) an juristische Personen und Personen-

gesellschaften des Handelsrechtes ................. 1 500

b) sonst ............................................. 750

134. Gleichstellung von Ausländern oder Staaten-

losen mit Inländern hinsichtlich der Ge-

werbeausübung (§ 14 Abs. 2 GewO 1973) ................ 1 800

135. Nachsichten

a) Nachsicht vom vorgeschriebenen

Befähigungsnachweis (§ 28 Abs. 1 bis 5

und § 28a GewO 1973) .............................. 825

b) Nachsicht von den Voraussetzungen für

die Zulassung zur Meisterprüfung oder

zu einer Prüfung im Sinne des § 22 Abs. 1

Z 3 GewO 1973 (§ 28 Abs. 6 GewO 1973) ............. 300

c) Nachsicht von der Vorlage eines vorge-

schriebenen Zeugnisses (§ 28 Abs. 7 GewO

1973) ............................................. 300

d) Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbe-

ausübung (§§ 26 und 27 GewO 1973) ................. 450

e) Nachsicht von der Bestellung eines

Geschäftsführers für die Ausübung eines

Fortbetriebsrechtes (§ 41 Abs. 4 GewO 1973) ....... 300

f) Nachsicht gemäß § 59 der Betriebsordnung

für den nichtlinienmäßigen Personenver-

kehr, BGBl. Nr. 289/1955 .......................... 300

136. Bewilligung zur Führung eines Nebenbetriebes

(§ 37 Abs. 2 GewO 1973) .............................. 750

137. Zurkenntnisnahme einer Anzeige

a) gemäß § 39 Abs. 4 oder § 40 Abs. 4 GewO

1973 über die Bestellung eines Geschäfts-

führers für die Ausübung eines Anmeldungs-

gewerbes (§ 345 Abs. 8 Z 1 GewO 1973) ............. 105

b) gemäß § 40 Abs. 2 GewO 1973 über die

Übertragung der Ausübung eines Anmeldungs-

gewerbes an einen Pächter (§ 345 Abs. 8 Z 1

GewO 1973) ........................................ 105

c) gemäß § 46 Abs. 3 GewO 1973 über die Aus-

übung eines Anmeldungsgewerbes in einer

weiteren Betriebsstätte (§ 345 Abs. 8 Z 2 GewO

1973) ............................................. 300

d) gemäß § 47 Abs. 3 GewO 1973 über die Bestellung

eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung

eines Anmeldungsgewerbes in einer weiteren Be-

triebsstätte (§ 345 Abs. 8 Z 2 GewO 1973) ......... 105

e) gemäß § 49 Abs. 1 GewO 1973 über die Verlegung

des Betriebes eines Anmeldungsgewerbes in einen

anderen Standort (§ 345 Abs. 8 Z 3 GewO 1973) ..... 300

f) gemäß § 49 Abs. 3 GewO 1973 über die Verlegung

des Betriebes eines Anmeldungsgewerbes in

einer weiteren Betriebsstätte in einen anderen

Standort (§ 345 Abs. 8 Z 4 GewO 1973) ............. 300

138. Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers

für die Ausübung eines konzessionierten Gewerbes

(§ 39 Abs. 5 oder § 40 Abs. 4 GewO 1973) ............. 225

139. Genehmigung der Übertragung der Ausübung eines

konzessionierten Gewerbes an einen Pächter

(§ 40 Abs. 2 GewO 1973) .............................. 225

140. Genehmigung der Bestellung eines Filialgeschäfts-

führers für die Ausübung eines konzessionierten

Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (§ 47

Abs. 4 GewO 1973) .................................... 225

141. Besondere Bewilligung

a) zur Ausübung eines konzessionierten Gewerbes

in einer weiteren Betriebsstätte (§ 46 Abs. 4

GewO 1973) ........................................ 600

b) der Verlegung des Betriebes eines konzessio-

nierten Gewerbes in einen anderen Standort

(§ 49 Abs. 2 GewO 1973) ........................... 600

c) der Verlegung des Betriebes eines konzessio-

nierten Gewerbes in einer weiteren Betriebs-

stätte in einen anderen Standort (§ 49 Abs. 3

GewO 1973) ........................................ 600

142. Erteilung der Auszeichnung, im

geschäftlichen Verkehr das Wappen der

Republik Österreich (Bundeswappen) führen

zu dürfen (§ 68 GewO 1973) ........................... 6 750

142a. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 190/1997)

143. Zulassung von Maßnahmen im Sinne des § 69

Abs. 1 GewO 1973, die von den Bestimmungen

einer Verordnung gemäß § 69 Abs. 1 GewO 1973

abweichen (§ 69 Abs. 5 GewO 1973) .................... 375

144. Feststellung, ob es im volkswirtschaftlichen

Interesse gelegen ist, daß Maschinen oder

Geräte, die den Anforderungen der gemäß

§ 71 Abs. 1 GewO 1973 erlassenen Verordnungen

nicht entsprechen, in den inländischen Ver-

kehr gebracht oder im Inland ausgestellt

werden, und ob Leben und Gesundheit der

Benützer auf andere Weise hinreichend ge-

sichert sind (§ 71 Abs. 4 GewO 1973) ................. 600

145. Genehmigung einer gewerblichen

Betriebsanlage (§§ 77 Abs. 1 und

359b GewO 1973)

a) bei Verwendung von Motoren von

mehr als 50 Kilowatt .............................. 6 750

b) bei Verwendung von Motoren von

20 Kilowatt bis einschließlich

50 Kilowatt ....................................... 3 000

c) sonst ............................................. 600

Maßgebend ist bei den Motoren die

Gesamtzahl der Kilowatt, die zum

Betrieb der Maschine notwendig sind.

Umformaggregate sind nicht anzurechnen,

wenn der umgeformte Strom zum Antrieb

von Motoren verwendet wird.

146. Erteilung der Betriebsbewilligung für eine

gewerbliche Betriebsanlage

(§ 78 AbsAnl. 2 und 3 GewO 1973/10 BVwAbgV (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen..... die Hälfte der Tarifpost

145 bzw. der Tarifpost

149

147. Ausspruch der Zulässigkeit von

Abweichungen von dem dem

Genehmigungsbescheid oder dem

Betriebsbewilligungsbescheid

entsprechenden Zustand

(§ 78 Abs. 4 GewO 1973) ............................. 375

148. Verlängerung der Frist zur Inbetriebnahme

einer genehmigten gewerblichen Betriebsanlage

(§ 80 Abs. 2 und 3 GewO 1973) ........................ 375

149. Genehmigung der Änderung einer genehmigten

gewerblichen Betriebsanlage (§ 81 Abs. 1

GewO 1973)

a) bei Verwendung von Motoren von

mehr als 50 Kilowatt .............................. 1 800

b) bei Verwendung von Motoren von

20 Kilowatt bis einschließlich

50 Kilowatt ....................................... 900

c) sonst ............................................. 180

Die Berechnung ist nach der Vorschrift

des letzten Absatzes der Tarifpost 145

durchzuführen, wobei die Zahl der Kilowatt

der ganzen Betriebsanlage unter

Berücksichtigung der Änderung zugrunde zu

legen ist.

150. Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften

der auf Grund des § 82 Abs. 1 GewO 1973 er-

lassenen Verordnungen (§ 82 Abs. 3 GewO 1973) ........ 375

151. Genehmigung der Durchführung von schon vor

der Genehmigung einer gewerblichen Betriebs-

anlage erforderlichen Vorarbeiten (§ 354

GewO 1973) ........................................... 600

152. Sonderbewilligung zur Ausübung einer

Konzession für ein Gastgewerbe außerhalb

der genehmigten Betriebsräume und all-

fälligen sonstigen Betriebsflächen (§ 195

GewO 1973) ........................................... 105

153. Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde

oder einer späteren Sperrstunde durch die

Bundespolizeibehörde (§ 198 Abs. 3 GewO 1973)

a) für einen oder zwei kalendermäßig be-

stimmte Tage ...................................... 30

b) für drei bis zehn Tage ............................ 150

c) für mehr als zehn Tage ............................ 375

154. Zulassung von Abweichungen von den Vor-

schriften von auf Grund des § 199 Abs. 1

GewO 1973 erlassenen Verordnungen (§ 199

Abs. 3 GewO 1973) .................................... 375

155. Genehmigung der Änderung der Betriebsart

eines Gastgewerbes ohne Erweiterung der

Berechtigungen gemäß § 189 Abs. 1 GewO 1973

(§ 200 GewO 1973) .................................... 300

156. Genehmigung der Hinzunahme von Betriebs-

räumen oder von sonstigen Betriebsflächen

zu den genehmigten Betriebsräumen und all-

fälligen sonstigen Betriebsflächen ohne

Erweiterung der Berechtigungen gemäß § 189

Abs. 1 GewO 1973 (§ 201 GewO 1973) ................... 300

157. Genehmigung der gleichzeitigen Ausübung des

Gewerbes der Pfandleiher, des Gewerbes der

Versteigerung beweglicher Sachen oder des

Bewachungsgewerbes mit anderen Gewerben

(§§ 280, 298 und 320 GewO 1973) ...................... 300

158. Genehmigung des Gebrauches einer Uniform

(§ 322 GewO 1973) .................................... 1 800

159. Feststellung, ob eine Gewerbeberechtigung

aufrecht ist und verneinendenfalls, in welchem

Zeitpunkt sie geendet hat (§ 348 Abs. 4 GewO

1973) ................................................ 180

160. Schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister

(§ 365 Abs. 2 GewO 1973) für jede einzelne

Gewerbeberechtigung .................................. 90

161. Ausfertigung einer Legitimation gemäß § 62

GewO 1973 für Gewerbetreibende und für

Handlungsreisende (§ 1 Z 1 der Gewerbelegiti-

mationen-Verordnung, BGBl. Nr. 274/1974), einer

Legitimation gemäß § 217 GewO 1973 für

Fremdenführer und deren Arbeitnehmer (§ 1 Z 2

der Gewerbelegitimationen-Verordnung) oder

einer Legitimation gemäß § 314 GewO 1973 für

Berufsdetektive und deren Arbeitnehmer (§ 1

Z 3 der Gewerbelegitimationen-Verordnung) ............ 90

162. Bewilligung

a) zur vorübergehenden Ausübung des Miet-

wagengewerbes gemäß § 6 des Gelegenheits-

verkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952 .............. 300

b) zur gewerbsmäßigen Beförderung von

Personen oder Gütern mit Kraftfahrzeugen

in oder durch das Bundesgebiet durch

ausländische Unternehmer gemäß § 9 des

Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes oder § 7

des Güterbeförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 63/1952,

1. für Einzelfahrten .............................. 60

2. auf Zeit ....................................... 150

c) Ausstellung eines Ausweises gemäß § 7a

oder den §§ 33, 34 der Betriebsordnung

für den nichtlinienmäßigen Personenver-

kehr, BGBl. Nr. 289/1955 .......................... 300

d) Verlängerung der Gültigkeit eines in

lit. c angeführten Ausweises ...................... 150

163. Genehmigung des Baues, der Erneuerung, der

Erweiterung oder der Stillegung von Gas-

versorgungsanlagen eines Energieversorgungs-

unternehmens (§ 4 im Zusammenhalt mit § 15

Abs. 3 Z 2 des Energiewirtschaftsgesetzes,

dRGBl. 1935 I S 1451, und in Verbindung mit

der Verordnung dRGBl. 1939 I S 1950) ................. 600

164. Bewilligung der Ankündigung eines Ausver-

kaufes oder einer ausverkaufsähnlichen Ver-

anstaltung (§ 2 des Ausverkaufsgesetzes

1985, BGBl. Nr. 51)

a) gültig bis zu drei Monaten ........................ 600

b) gültig für mehr als drei Monate

oder im Falle der Verlängerung einer

schon für eine kürzere Verkaufsdauer

erteilten Bewilligung über den Zeitraum

von drei Monaten hinaus ........................... 1 125

165. (aufgehoben durch BGBl. II Nr. 319/1997)

166. Bewilligung der Ausübung der entgelt-

lichen Arbeitsvermittlung, soweit diese

für bestimmte Berufe gesetzlich vorge-

schrieben ist (§ 18 Arbeitsmarktförderungs-

gesetz, BGBl. Nr. 31/1969) ........................... 375

167. Erteilung einer Konzession (§ 3

Abs. 1 Rohrleitungsgesetz, BGBl.

Nr. 411/1975) ........................................ 6 750

168. Verlängerung einer befristeten

Konzession sowie der Frist zur Fertig-

stellung der Rohrleitungsanlage

(§ 5 Abs. 4 und 5 Rohrleitungsgesetz) ................ 3 000

169. Entscheidung über Gegenstand und

Umfang der erweiterten Nutzung

(§ 6 Abs. 4 Rohrleitungsgesetz) ...................... 2 250

170. Bewilligung der Vorarbeiten (§ 7

Rohrleitungsgesetz) .................................. 4 500

171. Genehmigung des Betriebsleiters oder

dessen Stellvertreters (§ 15 Abs. 3

Rohrleitungsgesetz) .................................. 2 250

172. Genehmigung (§ 17 Abs. 1 erster Satz

Rohrleitungsgesetz) oder neuerliche

Genehmigung (§ 32 Rohrleitungsgesetz)

zur Errichtung einer Rohrleitungsanlage .............. 5 250

173. Genehmigung der Änderung oder Erweit-

erung einer Rohrleitungsanlage, soweit

die Änderung und Erweiterung derselben

über den Rahmen der erteilten Genehmigung

hinausgehen (§ 17 Abs. 1 zweiter Satz

Rohrleitungsgesetz) .................................. 1 050

174. Betriebsaufnahmebewilligung (§ 21 Rohr-

leitungsgesetz) oder neuerliche Betriebs-

aufnahmebewilligung (§ 32 Rohrleitungs-

gesetz) .............................................. 5 250

175. Betriebsaufnahmebewilligung für die

Änderung oder Erweiterung einer Rohr-

leitungsanlage (§§ 17, 21 Rohrleitungs-

gesetz) .............................................. 1 050

176. Widerruf der bei unmittelbar drohender

Gefahr getroffenen behördlichen Maß-

nahmen (§ 24 Abs. 4 Rohrleitungsgesetz) .............. 2 250

177. Genehmigung des Geschäftsführers

(§ 26 Abs. 2 Rohrleitungsgesetz) ..................... 2 250

178. Erteilung einer Genehmigung gemäß § 30

Abs. 1 Rohrleitungsgesetz ............................ 1 200

179. Erteilung der Genehmigung zum Anbringen

und Führen eines Güte-, Prüf-, Gewähr-

und ähnlichen Zeichens (§ 2 Abs. 1 der

Gütezeichenverordnung, dRGBl. 1942 I S 273) .......... 900

180. Erteilung der Genehmigung zur Ausstellung

von öffentlichen Urkunden (§ 1 des Ge-

setzes vom 9. September 1910, RGBl. Nr. 185,

betreffend das technische Untersuchungs-,

Erprobungs- und Materialprüfwesen) ................... 1 350

181. Erweiterung des Umfanges einer erteilten

Genehmigung zur Ausstellung von öffent-

lichen Urkunden (§ 1 des Gesetzes vom

9. September 1910, RGBl. Nr. 185, betreff-

end das technische Untersuchungs-, Erpro-

bungs- und Materialprüfwesen) ........................ 900

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.06.2000 bis 31.12.2001
X. Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie

132. Feststellungsbescheid über das Vorliegen der

gesetzlichen Voraussetzungen für die Aus-

übung eines Anmeldungsgewerbes (§ 340

Abs. 1 GewO 1973)

a) bei juristischen Personen und Personen-

gesellschaften des Handelsrechtes ................. 750

b) sonst ............................................. 375

Bei Anwendung des § 340 Abs. 4 GewO 1973

tritt die Pflicht zur Entrichtung der Ver-

waltungsabgabe gemäß dieser Tarifpost mit

der Ausfertigung des Gewerbescheines ein.

133. Erteilung einer Konzession (§ 25 Abs. 1

GewO 1973)

a) an juristische Personen und Personen-

gesellschaften des Handelsrechtes ................. 1 500

b) sonst ............................................. 750

134. Gleichstellung von Ausländern oder Staaten-

losen mit Inländern hinsichtlich der Ge-

werbeausübung (§ 14 Abs. 2 GewO 1973) ................ 1 800

135. Nachsichten

a) Nachsicht vom vorgeschriebenen

Befähigungsnachweis (§ 28 Abs. 1 bis 5

und § 28a GewO 1973) .............................. 825

b) Nachsicht von den Voraussetzungen für

die Zulassung zur Meisterprüfung oder

zu einer Prüfung im Sinne des § 22 Abs. 1

Z 3 GewO 1973 (§ 28 Abs. 6 GewO 1973) ............. 300

c) Nachsicht von der Vorlage eines vorge-

schriebenen Zeugnisses (§ 28 Abs. 7 GewO

1973) ............................................. 300

d) Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbe-

ausübung (§§ 26 und 27 GewO 1973) ................. 450

e) Nachsicht von der Bestellung eines

Geschäftsführers für die Ausübung eines

Fortbetriebsrechtes (§ 41 Abs. 4 GewO 1973) ....... 300

f) Nachsicht gemäß § 59 der Betriebsordnung

für den nichtlinienmäßigen Personenver-

kehr, BGBl. Nr. 289/1955 .......................... 300

136. Bewilligung zur Führung eines Nebenbetriebes

(§ 37 Abs. 2 GewO 1973) .............................. 750

137. Zurkenntnisnahme einer Anzeige

a) gemäß § 39 Abs. 4 oder § 40 Abs. 4 GewO

1973 über die Bestellung eines Geschäfts-

führers für die Ausübung eines Anmeldungs-

gewerbes (§ 345 Abs. 8 Z 1 GewO 1973) ............. 105

b) gemäß § 40 Abs. 2 GewO 1973 über die

Übertragung der Ausübung eines Anmeldungs-

gewerbes an einen Pächter (§ 345 Abs. 8 Z 1

GewO 1973) ........................................ 105

c) gemäß § 46 Abs. 3 GewO 1973 über die Aus-

übung eines Anmeldungsgewerbes in einer

weiteren Betriebsstätte (§ 345 Abs. 8 Z 2 GewO

1973) ............................................. 300

d) gemäß § 47 Abs. 3 GewO 1973 über die Bestellung

eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung

eines Anmeldungsgewerbes in einer weiteren Be-

triebsstätte (§ 345 Abs. 8 Z 2 GewO 1973) ......... 105

e) gemäß § 49 Abs. 1 GewO 1973 über die Verlegung

des Betriebes eines Anmeldungsgewerbes in einen

anderen Standort (§ 345 Abs. 8 Z 3 GewO 1973) ..... 300

f) gemäß § 49 Abs. 3 GewO 1973 über die Verlegung

des Betriebes eines Anmeldungsgewerbes in

einer weiteren Betriebsstätte in einen anderen

Standort (§ 345 Abs. 8 Z 4 GewO 1973) ............. 300

138. Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers

für die Ausübung eines konzessionierten Gewerbes

(§ 39 Abs. 5 oder § 40 Abs. 4 GewO 1973) ............. 225

139. Genehmigung der Übertragung der Ausübung eines

konzessionierten Gewerbes an einen Pächter

(§ 40 Abs. 2 GewO 1973) .............................. 225

140. Genehmigung der Bestellung eines Filialgeschäfts-

führers für die Ausübung eines konzessionierten

Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (§ 47

Abs. 4 GewO 1973) .................................... 225

141. Besondere Bewilligung

a) zur Ausübung eines konzessionierten Gewerbes

in einer weiteren Betriebsstätte (§ 46 Abs. 4

GewO 1973) ........................................ 600

b) der Verlegung des Betriebes eines konzessio-

nierten Gewerbes in einen anderen Standort

(§ 49 Abs. 2 GewO 1973) ........................... 600

c) der Verlegung des Betriebes eines konzessio-

nierten Gewerbes in einer weiteren Betriebs-

stätte in einen anderen Standort (§ 49 Abs. 3

GewO 1973) ........................................ 600

142. Erteilung der Auszeichnung, im

geschäftlichen Verkehr das Wappen der

Republik Österreich (Bundeswappen) führen

zu dürfen (§ 68 GewO 1973) ........................... 6 750

142a. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 190/1997)

143. Zulassung von Maßnahmen im Sinne des § 69

Abs. 1 GewO 1973, die von den Bestimmungen

einer Verordnung gemäß § 69 Abs. 1 GewO 1973

abweichen (§ 69 Abs. 5 GewO 1973) .................... 375

144. Feststellung, ob es im volkswirtschaftlichen

Interesse gelegen ist, daß Maschinen oder

Geräte, die den Anforderungen der gemäß

§ 71 Abs. 1 GewO 1973 erlassenen Verordnungen

nicht entsprechen, in den inländischen Ver-

kehr gebracht oder im Inland ausgestellt

werden, und ob Leben und Gesundheit der

Benützer auf andere Weise hinreichend ge-

sichert sind (§ 71 Abs. 4 GewO 1973) ................. 600

145. Genehmigung einer gewerblichen

Betriebsanlage (§§ 77 Abs. 1 und

359b GewO 1973)

a) bei Verwendung von Motoren von

mehr als 50 Kilowatt .............................. 6 750

b) bei Verwendung von Motoren von

20 Kilowatt bis einschließlich

50 Kilowatt ....................................... 3 000

c) sonst ............................................. 600

Maßgebend ist bei den Motoren die

Gesamtzahl der Kilowatt, die zum

Betrieb der Maschine notwendig sind.

Umformaggregate sind nicht anzurechnen,

wenn der umgeformte Strom zum Antrieb

von Motoren verwendet wird.

146. Erteilung der Betriebsbewilligung für eine

gewerbliche Betriebsanlage

(§ 78 AbsAnl. 2 und 3 GewO 1973/10 BVwAbgV (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen..... die Hälfte der Tarifpost

145 bzw. der Tarifpost

149

147. Ausspruch der Zulässigkeit von

Abweichungen von dem dem

Genehmigungsbescheid oder dem

Betriebsbewilligungsbescheid

entsprechenden Zustand

(§ 78 Abs. 4 GewO 1973) ............................. 375

148. Verlängerung der Frist zur Inbetriebnahme

einer genehmigten gewerblichen Betriebsanlage

(§ 80 Abs. 2 und 3 GewO 1973) ........................ 375

149. Genehmigung der Änderung einer genehmigten

gewerblichen Betriebsanlage (§ 81 Abs. 1

GewO 1973)

a) bei Verwendung von Motoren von

mehr als 50 Kilowatt .............................. 1 800

b) bei Verwendung von Motoren von

20 Kilowatt bis einschließlich

50 Kilowatt ....................................... 900

c) sonst ............................................. 180

Die Berechnung ist nach der Vorschrift

des letzten Absatzes der Tarifpost 145

durchzuführen, wobei die Zahl der Kilowatt

der ganzen Betriebsanlage unter

Berücksichtigung der Änderung zugrunde zu

legen ist.

150. Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften

der auf Grund des § 82 Abs. 1 GewO 1973 er-

lassenen Verordnungen (§ 82 Abs. 3 GewO 1973) ........ 375

151. Genehmigung der Durchführung von schon vor

der Genehmigung einer gewerblichen Betriebs-

anlage erforderlichen Vorarbeiten (§ 354

GewO 1973) ........................................... 600

152. Sonderbewilligung zur Ausübung einer

Konzession für ein Gastgewerbe außerhalb

der genehmigten Betriebsräume und all-

fälligen sonstigen Betriebsflächen (§ 195

GewO 1973) ........................................... 105

153. Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde

oder einer späteren Sperrstunde durch die

Bundespolizeibehörde (§ 198 Abs. 3 GewO 1973)

a) für einen oder zwei kalendermäßig be-

stimmte Tage ...................................... 30

b) für drei bis zehn Tage ............................ 150

c) für mehr als zehn Tage ............................ 375

154. Zulassung von Abweichungen von den Vor-

schriften von auf Grund des § 199 Abs. 1

GewO 1973 erlassenen Verordnungen (§ 199

Abs. 3 GewO 1973) .................................... 375

155. Genehmigung der Änderung der Betriebsart

eines Gastgewerbes ohne Erweiterung der

Berechtigungen gemäß § 189 Abs. 1 GewO 1973

(§ 200 GewO 1973) .................................... 300

156. Genehmigung der Hinzunahme von Betriebs-

räumen oder von sonstigen Betriebsflächen

zu den genehmigten Betriebsräumen und all-

fälligen sonstigen Betriebsflächen ohne

Erweiterung der Berechtigungen gemäß § 189

Abs. 1 GewO 1973 (§ 201 GewO 1973) ................... 300

157. Genehmigung der gleichzeitigen Ausübung des

Gewerbes der Pfandleiher, des Gewerbes der

Versteigerung beweglicher Sachen oder des

Bewachungsgewerbes mit anderen Gewerben

(§§ 280, 298 und 320 GewO 1973) ...................... 300

158. Genehmigung des Gebrauches einer Uniform

(§ 322 GewO 1973) .................................... 1 800

159. Feststellung, ob eine Gewerbeberechtigung

aufrecht ist und verneinendenfalls, in welchem

Zeitpunkt sie geendet hat (§ 348 Abs. 4 GewO

1973) ................................................ 180

160. Schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister

(§ 365 Abs. 2 GewO 1973) für jede einzelne

Gewerbeberechtigung .................................. 90

161. Ausfertigung einer Legitimation gemäß § 62

GewO 1973 für Gewerbetreibende und für

Handlungsreisende (§ 1 Z 1 der Gewerbelegiti-

mationen-Verordnung, BGBl. Nr. 274/1974), einer

Legitimation gemäß § 217 GewO 1973 für

Fremdenführer und deren Arbeitnehmer (§ 1 Z 2

der Gewerbelegitimationen-Verordnung) oder

einer Legitimation gemäß § 314 GewO 1973 für

Berufsdetektive und deren Arbeitnehmer (§ 1

Z 3 der Gewerbelegitimationen-Verordnung) ............ 90

162. Bewilligung

a) zur vorübergehenden Ausübung des Miet-

wagengewerbes gemäß § 6 des Gelegenheits-

verkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952 .............. 300

b) zur gewerbsmäßigen Beförderung von

Personen oder Gütern mit Kraftfahrzeugen

in oder durch das Bundesgebiet durch

ausländische Unternehmer gemäß § 9 des

Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes oder § 7

des Güterbeförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 63/1952,

1. für Einzelfahrten .............................. 60

2. auf Zeit ....................................... 150

c) Ausstellung eines Ausweises gemäß § 7a

oder den §§ 33, 34 der Betriebsordnung

für den nichtlinienmäßigen Personenver-

kehr, BGBl. Nr. 289/1955 .......................... 300

d) Verlängerung der Gültigkeit eines in

lit. c angeführten Ausweises ...................... 150

163. Genehmigung des Baues, der Erneuerung, der

Erweiterung oder der Stillegung von Gas-

versorgungsanlagen eines Energieversorgungs-

unternehmens (§ 4 im Zusammenhalt mit § 15

Abs. 3 Z 2 des Energiewirtschaftsgesetzes,

dRGBl. 1935 I S 1451, und in Verbindung mit

der Verordnung dRGBl. 1939 I S 1950) ................. 600

164. Bewilligung der Ankündigung eines Ausver-

kaufes oder einer ausverkaufsähnlichen Ver-

anstaltung (§ 2 des Ausverkaufsgesetzes

1985, BGBl. Nr. 51)

a) gültig bis zu drei Monaten ........................ 600

b) gültig für mehr als drei Monate

oder im Falle der Verlängerung einer

schon für eine kürzere Verkaufsdauer

erteilten Bewilligung über den Zeitraum

von drei Monaten hinaus ........................... 1 125

165. (aufgehoben durch BGBl. II Nr. 319/1997)

166. Bewilligung der Ausübung der entgelt-

lichen Arbeitsvermittlung, soweit diese

für bestimmte Berufe gesetzlich vorge-

schrieben ist (§ 18 Arbeitsmarktförderungs-

gesetz, BGBl. Nr. 31/1969) ........................... 375

167. Erteilung einer Konzession (§ 3

Abs. 1 Rohrleitungsgesetz, BGBl.

Nr. 411/1975) ........................................ 6 750

168. Verlängerung einer befristeten

Konzession sowie der Frist zur Fertig-

stellung der Rohrleitungsanlage

(§ 5 Abs. 4 und 5 Rohrleitungsgesetz) ................ 3 000

169. Entscheidung über Gegenstand und

Umfang der erweiterten Nutzung

(§ 6 Abs. 4 Rohrleitungsgesetz) ...................... 2 250

170. Bewilligung der Vorarbeiten (§ 7

Rohrleitungsgesetz) .................................. 4 500

171. Genehmigung des Betriebsleiters oder

dessen Stellvertreters (§ 15 Abs. 3

Rohrleitungsgesetz) .................................. 2 250

172. Genehmigung (§ 17 Abs. 1 erster Satz

Rohrleitungsgesetz) oder neuerliche

Genehmigung (§ 32 Rohrleitungsgesetz)

zur Errichtung einer Rohrleitungsanlage .............. 5 250

173. Genehmigung der Änderung oder Erweit-

erung einer Rohrleitungsanlage, soweit

die Änderung und Erweiterung derselben

über den Rahmen der erteilten Genehmigung

hinausgehen (§ 17 Abs. 1 zweiter Satz

Rohrleitungsgesetz) .................................. 1 050

174. Betriebsaufnahmebewilligung (§ 21 Rohr-

leitungsgesetz) oder neuerliche Betriebs-

aufnahmebewilligung (§ 32 Rohrleitungs-

gesetz) .............................................. 5 250

175. Betriebsaufnahmebewilligung für die

Änderung oder Erweiterung einer Rohr-

leitungsanlage (§§ 17, 21 Rohrleitungs-

gesetz) .............................................. 1 050

176. Widerruf der bei unmittelbar drohender

Gefahr getroffenen behördlichen Maß-

nahmen (§ 24 Abs. 4 Rohrleitungsgesetz) .............. 2 250

177. Genehmigung des Geschäftsführers

(§ 26 Abs. 2 Rohrleitungsgesetz) ..................... 2 250

178. Erteilung einer Genehmigung gemäß § 30

Abs. 1 Rohrleitungsgesetz ............................ 1 200

179. Erteilung der Genehmigung zum Anbringen

und Führen eines Güte-, Prüf-, Gewähr-

und ähnlichen Zeichens (§ 2 Abs. 1 der

Gütezeichenverordnung, dRGBl. 1942 I S 273) .......... 900

180. Erteilung der Genehmigung zur Ausstellung

von öffentlichen Urkunden (§ 1 des Ge-

setzes vom 9. September 1910, RGBl. Nr. 185,

betreffend das technische Untersuchungs-,

Erprobungs- und Materialprüfwesen) ................... 1 350

181. Erweiterung des Umfanges einer erteilten

Genehmigung zur Ausstellung von öffent-

lichen Urkunden (§ 1 des Gesetzes vom

9. September 1910, RGBl. Nr. 185, betreff-

end das technische Untersuchungs-, Erpro-

bungs- und Materialprüfwesen) ........................ 900

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