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132. Feststellungsbescheid über das Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen für die Aus-
übung eines Anmeldungsgewerbes (§ 340
Abs. 1 GewO 1973)
a) bei juristischen Personen und Personen-
gesellschaften des Handelsrechtes ................. 750
b) sonst ............................................. 375
Bei Anwendung des § 340 Abs. 4 GewO 1973
tritt die Pflicht zur Entrichtung der Ver-
waltungsabgabe gemäß dieser Tarifpost mit
der Ausfertigung des Gewerbescheines ein.
133. Erteilung einer Konzession (§ 25 Abs. 1
GewO 1973)
a) an juristische Personen und Personen-
gesellschaften des Handelsrechtes ................. 1 500
b) sonst ............................................. 750
134. Gleichstellung von Ausländern oder Staaten-
losen mit Inländern hinsichtlich der Ge-
werbeausübung (§ 14 Abs. 2 GewO 1973) ................ 1 800
135. Nachsichten
a) Nachsicht vom vorgeschriebenen
Befähigungsnachweis (§ 28 Abs. 1 bis 5
und § 28a GewO 1973) .............................. 825
b) Nachsicht von den Voraussetzungen für
die Zulassung zur Meisterprüfung oder
zu einer Prüfung im Sinne des § 22 Abs. 1
Z 3 GewO 1973 (§ 28 Abs. 6 GewO 1973) ............. 300
c) Nachsicht von der Vorlage eines vorge-
schriebenen Zeugnisses (§ 28 Abs. 7 GewO
1973) ............................................. 300
d) Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbe-
ausübung (§§ 26 und 27 GewO 1973) ................. 450
e) Nachsicht von der Bestellung eines
Geschäftsführers für die Ausübung eines
Fortbetriebsrechtes (§ 41 Abs. 4 GewO 1973) ....... 300
f) Nachsicht gemäß § 59 der Betriebsordnung
für den nichtlinienmäßigen Personenver-
kehr, BGBl. Nr. 289/1955 .......................... 300
136. Bewilligung zur Führung eines Nebenbetriebes
(§ 37 Abs. 2 GewO 1973) .............................. 750
137. Zurkenntnisnahme einer Anzeige
a) gemäß § 39 Abs. 4 oder § 40 Abs. 4 GewO
1973 über die Bestellung eines Geschäfts-
führers für die Ausübung eines Anmeldungs-
gewerbes (§ 345 Abs. 8 Z 1 GewO 1973) ............. 105
b) gemäß § 40 Abs. 2 GewO 1973 über die
Übertragung der Ausübung eines Anmeldungs-
gewerbes an einen Pächter (§ 345 Abs. 8 Z 1
GewO 1973) ........................................ 105
c) gemäß § 46 Abs. 3 GewO 1973 über die Aus-
übung eines Anmeldungsgewerbes in einer
weiteren Betriebsstätte (§ 345 Abs. 8 Z 2 GewO
1973) ............................................. 300
d) gemäß § 47 Abs. 3 GewO 1973 über die Bestellung
eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung
eines Anmeldungsgewerbes in einer weiteren Be-
triebsstätte (§ 345 Abs. 8 Z 2 GewO 1973) ......... 105
e) gemäß § 49 Abs. 1 GewO 1973 über die Verlegung
des Betriebes eines Anmeldungsgewerbes in einen
anderen Standort (§ 345 Abs. 8 Z 3 GewO 1973) ..... 300
f) gemäß § 49 Abs. 3 GewO 1973 über die Verlegung
des Betriebes eines Anmeldungsgewerbes in
einer weiteren Betriebsstätte in einen anderen
Standort (§ 345 Abs. 8 Z 4 GewO 1973) ............. 300
138. Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers
für die Ausübung eines konzessionierten Gewerbes
(§ 39 Abs. 5 oder § 40 Abs. 4 GewO 1973) ............. 225
139. Genehmigung der Übertragung der Ausübung eines
konzessionierten Gewerbes an einen Pächter
(§ 40 Abs. 2 GewO 1973) .............................. 225
140. Genehmigung der Bestellung eines Filialgeschäfts-
führers für die Ausübung eines konzessionierten
Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (§ 47
Abs. 4 GewO 1973) .................................... 225
141. Besondere Bewilligung
a) zur Ausübung eines konzessionierten Gewerbes
in einer weiteren Betriebsstätte (§ 46 Abs. 4
GewO 1973) ........................................ 600
b) der Verlegung des Betriebes eines konzessio-
nierten Gewerbes in einen anderen Standort
(§ 49 Abs. 2 GewO 1973) ........................... 600
c) der Verlegung des Betriebes eines konzessio-
nierten Gewerbes in einer weiteren Betriebs-
stätte in einen anderen Standort (§ 49 Abs. 3
GewO 1973) ........................................ 600
142. Erteilung der Auszeichnung, im
geschäftlichen Verkehr das Wappen der
Republik Österreich (Bundeswappen) führen
zu dürfen (§ 68 GewO 1973) ........................... 6 750
142a. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 190/1997)
143. Zulassung von Maßnahmen im Sinne des § 69
Abs. 1 GewO 1973, die von den Bestimmungen
einer Verordnung gemäß § 69 Abs. 1 GewO 1973
abweichen (§ 69 Abs. 5 GewO 1973) .................... 375
144. Feststellung, ob es im volkswirtschaftlichen
Interesse gelegen ist, daß Maschinen oder
Geräte, die den Anforderungen der gemäß
§ 71 Abs. 1 GewO 1973 erlassenen Verordnungen
nicht entsprechen, in den inländischen Ver-
kehr gebracht oder im Inland ausgestellt
werden, und ob Leben und Gesundheit der
Benützer auf andere Weise hinreichend ge-
sichert sind (§ 71 Abs. 4 GewO 1973) ................. 600
145. Genehmigung einer gewerblichen
Betriebsanlage (§§ 77 Abs. 1 und
359b GewO 1973)
a) bei Verwendung von Motoren von
mehr als 50 Kilowatt .............................. 6 750
b) bei Verwendung von Motoren von
20 Kilowatt bis einschließlich
50 Kilowatt ....................................... 3 000
c) sonst ............................................. 600
Maßgebend ist bei den Motoren die
Gesamtzahl der Kilowatt, die zum
Betrieb der Maschine notwendig sind.
Umformaggregate sind nicht anzurechnen,
wenn der umgeformte Strom zum Antrieb
von Motoren verwendet wird.
146. Erteilung der Betriebsbewilligung für eine
gewerbliche Betriebsanlage
(§ 78 AbsAnl. 2 und 3 GewO 1973/10 BVwAbgV (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen..... die Hälfte der Tarifpost
145 bzw. der Tarifpost
149
147. Ausspruch der Zulässigkeit von
Abweichungen von dem dem
Genehmigungsbescheid oder dem
Betriebsbewilligungsbescheid
entsprechenden Zustand
(§ 78 Abs. 4 GewO 1973) ............................. 375
148. Verlängerung der Frist zur Inbetriebnahme
einer genehmigten gewerblichen Betriebsanlage
(§ 80 Abs. 2 und 3 GewO 1973) ........................ 375
149. Genehmigung der Änderung einer genehmigten
gewerblichen Betriebsanlage (§ 81 Abs. 1
GewO 1973)
a) bei Verwendung von Motoren von
mehr als 50 Kilowatt .............................. 1 800
b) bei Verwendung von Motoren von
20 Kilowatt bis einschließlich
50 Kilowatt ....................................... 900
c) sonst ............................................. 180
Die Berechnung ist nach der Vorschrift
des letzten Absatzes der Tarifpost 145
durchzuführen, wobei die Zahl der Kilowatt
der ganzen Betriebsanlage unter
Berücksichtigung der Änderung zugrunde zu
legen ist.
150. Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften
der auf Grund des § 82 Abs. 1 GewO 1973 er-
lassenen Verordnungen (§ 82 Abs. 3 GewO 1973) ........ 375
151. Genehmigung der Durchführung von schon vor
der Genehmigung einer gewerblichen Betriebs-
anlage erforderlichen Vorarbeiten (§ 354
GewO 1973) ........................................... 600
152. Sonderbewilligung zur Ausübung einer
Konzession für ein Gastgewerbe außerhalb
der genehmigten Betriebsräume und all-
fälligen sonstigen Betriebsflächen (§ 195
GewO 1973) ........................................... 105
153. Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde
oder einer späteren Sperrstunde durch die
Bundespolizeibehörde (§ 198 Abs. 3 GewO 1973)
a) für einen oder zwei kalendermäßig be-
stimmte Tage ...................................... 30
b) für drei bis zehn Tage ............................ 150
c) für mehr als zehn Tage ............................ 375
154. Zulassung von Abweichungen von den Vor-
schriften von auf Grund des § 199 Abs. 1
GewO 1973 erlassenen Verordnungen (§ 199
Abs. 3 GewO 1973) .................................... 375
155. Genehmigung der Änderung der Betriebsart
eines Gastgewerbes ohne Erweiterung der
Berechtigungen gemäß § 189 Abs. 1 GewO 1973
(§ 200 GewO 1973) .................................... 300
156. Genehmigung der Hinzunahme von Betriebs-
räumen oder von sonstigen Betriebsflächen
zu den genehmigten Betriebsräumen und all-
fälligen sonstigen Betriebsflächen ohne
Erweiterung der Berechtigungen gemäß § 189
Abs. 1 GewO 1973 (§ 201 GewO 1973) ................... 300
157. Genehmigung der gleichzeitigen Ausübung des
Gewerbes der Pfandleiher, des Gewerbes der
Versteigerung beweglicher Sachen oder des
Bewachungsgewerbes mit anderen Gewerben
(§§ 280, 298 und 320 GewO 1973) ...................... 300
158. Genehmigung des Gebrauches einer Uniform
(§ 322 GewO 1973) .................................... 1 800
159. Feststellung, ob eine Gewerbeberechtigung
aufrecht ist und verneinendenfalls, in welchem
Zeitpunkt sie geendet hat (§ 348 Abs. 4 GewO
1973) ................................................ 180
160. Schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister
(§ 365 Abs. 2 GewO 1973) für jede einzelne
Gewerbeberechtigung .................................. 90
161. Ausfertigung einer Legitimation gemäß § 62
GewO 1973 für Gewerbetreibende und für
Handlungsreisende (§ 1 Z 1 der Gewerbelegiti-
mationen-Verordnung, BGBl. Nr. 274/1974), einer
Legitimation gemäß § 217 GewO 1973 für
Fremdenführer und deren Arbeitnehmer (§ 1 Z 2
der Gewerbelegitimationen-Verordnung) oder
einer Legitimation gemäß § 314 GewO 1973 für
Berufsdetektive und deren Arbeitnehmer (§ 1
Z 3 der Gewerbelegitimationen-Verordnung) ............ 90
162. Bewilligung
a) zur vorübergehenden Ausübung des Miet-
wagengewerbes gemäß § 6 des Gelegenheits-
verkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952 .............. 300
b) zur gewerbsmäßigen Beförderung von
Personen oder Gütern mit Kraftfahrzeugen
in oder durch das Bundesgebiet durch
ausländische Unternehmer gemäß § 9 des
Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes oder § 7
des Güterbeförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 63/1952,
1. für Einzelfahrten .............................. 60
2. auf Zeit ....................................... 150
c) Ausstellung eines Ausweises gemäß § 7a
oder den §§ 33, 34 der Betriebsordnung
für den nichtlinienmäßigen Personenver-
kehr, BGBl. Nr. 289/1955 .......................... 300
d) Verlängerung der Gültigkeit eines in
lit. c angeführten Ausweises ...................... 150
163. Genehmigung des Baues, der Erneuerung, der
Erweiterung oder der Stillegung von Gas-
versorgungsanlagen eines Energieversorgungs-
unternehmens (§ 4 im Zusammenhalt mit § 15
Abs. 3 Z 2 des Energiewirtschaftsgesetzes,
dRGBl. 1935 I S 1451, und in Verbindung mit
der Verordnung dRGBl. 1939 I S 1950) ................. 600
164. Bewilligung der Ankündigung eines Ausver-
kaufes oder einer ausverkaufsähnlichen Ver-
anstaltung (§ 2 des Ausverkaufsgesetzes
1985, BGBl. Nr. 51)
a) gültig bis zu drei Monaten ........................ 600
b) gültig für mehr als drei Monate
oder im Falle der Verlängerung einer
schon für eine kürzere Verkaufsdauer
erteilten Bewilligung über den Zeitraum
von drei Monaten hinaus ........................... 1 125
165. (aufgehoben durch BGBl. II Nr. 319/1997)
166. Bewilligung der Ausübung der entgelt-
lichen Arbeitsvermittlung, soweit diese
für bestimmte Berufe gesetzlich vorge-
schrieben ist (§ 18 Arbeitsmarktförderungs-
gesetz, BGBl. Nr. 31/1969) ........................... 375
167. Erteilung einer Konzession (§ 3
Abs. 1 Rohrleitungsgesetz, BGBl.
Nr. 411/1975) ........................................ 6 750
168. Verlängerung einer befristeten
Konzession sowie der Frist zur Fertig-
stellung der Rohrleitungsanlage
(§ 5 Abs. 4 und 5 Rohrleitungsgesetz) ................ 3 000
169. Entscheidung über Gegenstand und
Umfang der erweiterten Nutzung
(§ 6 Abs. 4 Rohrleitungsgesetz) ...................... 2 250
170. Bewilligung der Vorarbeiten (§ 7
Rohrleitungsgesetz) .................................. 4 500
171. Genehmigung des Betriebsleiters oder
dessen Stellvertreters (§ 15 Abs. 3
Rohrleitungsgesetz) .................................. 2 250
172. Genehmigung (§ 17 Abs. 1 erster Satz
Rohrleitungsgesetz) oder neuerliche
Genehmigung (§ 32 Rohrleitungsgesetz)
zur Errichtung einer Rohrleitungsanlage .............. 5 250
173. Genehmigung der Änderung oder Erweit-
erung einer Rohrleitungsanlage, soweit
die Änderung und Erweiterung derselben
über den Rahmen der erteilten Genehmigung
hinausgehen (§ 17 Abs. 1 zweiter Satz
Rohrleitungsgesetz) .................................. 1 050
174. Betriebsaufnahmebewilligung (§ 21 Rohr-
leitungsgesetz) oder neuerliche Betriebs-
aufnahmebewilligung (§ 32 Rohrleitungs-
gesetz) .............................................. 5 250
175. Betriebsaufnahmebewilligung für die
Änderung oder Erweiterung einer Rohr-
leitungsanlage (§§ 17, 21 Rohrleitungs-
gesetz) .............................................. 1 050
176. Widerruf der bei unmittelbar drohender
Gefahr getroffenen behördlichen Maß-
nahmen (§ 24 Abs. 4 Rohrleitungsgesetz) .............. 2 250
177. Genehmigung des Geschäftsführers
(§ 26 Abs. 2 Rohrleitungsgesetz) ..................... 2 250
178. Erteilung einer Genehmigung gemäß § 30
Abs. 1 Rohrleitungsgesetz ............................ 1 200
179. Erteilung der Genehmigung zum Anbringen
und Führen eines Güte-, Prüf-, Gewähr-
und ähnlichen Zeichens (§ 2 Abs. 1 der
Gütezeichenverordnung, dRGBl. 1942 I S 273) .......... 900
180. Erteilung der Genehmigung zur Ausstellung
von öffentlichen Urkunden (§ 1 des Ge-
setzes vom 9. September 1910, RGBl. Nr. 185,
betreffend das technische Untersuchungs-,
Erprobungs- und Materialprüfwesen) ................... 1 350
181. Erweiterung des Umfanges einer erteilten
Genehmigung zur Ausstellung von öffent-
lichen Urkunden (§ 1 des Gesetzes vom
9. September 1910, RGBl. Nr. 185, betreff-
end das technische Untersuchungs-, Erpro-
bungs- und Materialprüfwesen) ........................ 900
132. Feststellungsbescheid über das Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen für die Aus-
übung eines Anmeldungsgewerbes (§ 340
Abs. 1 GewO 1973)
a) bei juristischen Personen und Personen-
gesellschaften des Handelsrechtes ................. 750
b) sonst ............................................. 375
Bei Anwendung des § 340 Abs. 4 GewO 1973
tritt die Pflicht zur Entrichtung der Ver-
waltungsabgabe gemäß dieser Tarifpost mit
der Ausfertigung des Gewerbescheines ein.
133. Erteilung einer Konzession (§ 25 Abs. 1
GewO 1973)
a) an juristische Personen und Personen-
gesellschaften des Handelsrechtes ................. 1 500
b) sonst ............................................. 750
134. Gleichstellung von Ausländern oder Staaten-
losen mit Inländern hinsichtlich der Ge-
werbeausübung (§ 14 Abs. 2 GewO 1973) ................ 1 800
135. Nachsichten
a) Nachsicht vom vorgeschriebenen
Befähigungsnachweis (§ 28 Abs. 1 bis 5
und § 28a GewO 1973) .............................. 825
b) Nachsicht von den Voraussetzungen für
die Zulassung zur Meisterprüfung oder
zu einer Prüfung im Sinne des § 22 Abs. 1
Z 3 GewO 1973 (§ 28 Abs. 6 GewO 1973) ............. 300
c) Nachsicht von der Vorlage eines vorge-
schriebenen Zeugnisses (§ 28 Abs. 7 GewO
1973) ............................................. 300
d) Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbe-
ausübung (§§ 26 und 27 GewO 1973) ................. 450
e) Nachsicht von der Bestellung eines
Geschäftsführers für die Ausübung eines
Fortbetriebsrechtes (§ 41 Abs. 4 GewO 1973) ....... 300
f) Nachsicht gemäß § 59 der Betriebsordnung
für den nichtlinienmäßigen Personenver-
kehr, BGBl. Nr. 289/1955 .......................... 300
136. Bewilligung zur Führung eines Nebenbetriebes
(§ 37 Abs. 2 GewO 1973) .............................. 750
137. Zurkenntnisnahme einer Anzeige
a) gemäß § 39 Abs. 4 oder § 40 Abs. 4 GewO
1973 über die Bestellung eines Geschäfts-
führers für die Ausübung eines Anmeldungs-
gewerbes (§ 345 Abs. 8 Z 1 GewO 1973) ............. 105
b) gemäß § 40 Abs. 2 GewO 1973 über die
Übertragung der Ausübung eines Anmeldungs-
gewerbes an einen Pächter (§ 345 Abs. 8 Z 1
GewO 1973) ........................................ 105
c) gemäß § 46 Abs. 3 GewO 1973 über die Aus-
übung eines Anmeldungsgewerbes in einer
weiteren Betriebsstätte (§ 345 Abs. 8 Z 2 GewO
1973) ............................................. 300
d) gemäß § 47 Abs. 3 GewO 1973 über die Bestellung
eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung
eines Anmeldungsgewerbes in einer weiteren Be-
triebsstätte (§ 345 Abs. 8 Z 2 GewO 1973) ......... 105
e) gemäß § 49 Abs. 1 GewO 1973 über die Verlegung
des Betriebes eines Anmeldungsgewerbes in einen
anderen Standort (§ 345 Abs. 8 Z 3 GewO 1973) ..... 300
f) gemäß § 49 Abs. 3 GewO 1973 über die Verlegung
des Betriebes eines Anmeldungsgewerbes in
einer weiteren Betriebsstätte in einen anderen
Standort (§ 345 Abs. 8 Z 4 GewO 1973) ............. 300
138. Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers
für die Ausübung eines konzessionierten Gewerbes
(§ 39 Abs. 5 oder § 40 Abs. 4 GewO 1973) ............. 225
139. Genehmigung der Übertragung der Ausübung eines
konzessionierten Gewerbes an einen Pächter
(§ 40 Abs. 2 GewO 1973) .............................. 225
140. Genehmigung der Bestellung eines Filialgeschäfts-
führers für die Ausübung eines konzessionierten
Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (§ 47
Abs. 4 GewO 1973) .................................... 225
141. Besondere Bewilligung
a) zur Ausübung eines konzessionierten Gewerbes
in einer weiteren Betriebsstätte (§ 46 Abs. 4
GewO 1973) ........................................ 600
b) der Verlegung des Betriebes eines konzessio-
nierten Gewerbes in einen anderen Standort
(§ 49 Abs. 2 GewO 1973) ........................... 600
c) der Verlegung des Betriebes eines konzessio-
nierten Gewerbes in einer weiteren Betriebs-
stätte in einen anderen Standort (§ 49 Abs. 3
GewO 1973) ........................................ 600
142. Erteilung der Auszeichnung, im
geschäftlichen Verkehr das Wappen der
Republik Österreich (Bundeswappen) führen
zu dürfen (§ 68 GewO 1973) ........................... 6 750
142a. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 190/1997)
143. Zulassung von Maßnahmen im Sinne des § 69
Abs. 1 GewO 1973, die von den Bestimmungen
einer Verordnung gemäß § 69 Abs. 1 GewO 1973
abweichen (§ 69 Abs. 5 GewO 1973) .................... 375
144. Feststellung, ob es im volkswirtschaftlichen
Interesse gelegen ist, daß Maschinen oder
Geräte, die den Anforderungen der gemäß
§ 71 Abs. 1 GewO 1973 erlassenen Verordnungen
nicht entsprechen, in den inländischen Ver-
kehr gebracht oder im Inland ausgestellt
werden, und ob Leben und Gesundheit der
Benützer auf andere Weise hinreichend ge-
sichert sind (§ 71 Abs. 4 GewO 1973) ................. 600
145. Genehmigung einer gewerblichen
Betriebsanlage (§§ 77 Abs. 1 und
359b GewO 1973)
a) bei Verwendung von Motoren von
mehr als 50 Kilowatt .............................. 6 750
b) bei Verwendung von Motoren von
20 Kilowatt bis einschließlich
50 Kilowatt ....................................... 3 000
c) sonst ............................................. 600
Maßgebend ist bei den Motoren die
Gesamtzahl der Kilowatt, die zum
Betrieb der Maschine notwendig sind.
Umformaggregate sind nicht anzurechnen,
wenn der umgeformte Strom zum Antrieb
von Motoren verwendet wird.
146. Erteilung der Betriebsbewilligung für eine
gewerbliche Betriebsanlage
(§ 78 AbsAnl. 2 und 3 GewO 1973/10 BVwAbgV (weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen..... die Hälfte der Tarifpost
145 bzw. der Tarifpost
149
147. Ausspruch der Zulässigkeit von
Abweichungen von dem dem
Genehmigungsbescheid oder dem
Betriebsbewilligungsbescheid
entsprechenden Zustand
(§ 78 Abs. 4 GewO 1973) ............................. 375
148. Verlängerung der Frist zur Inbetriebnahme
einer genehmigten gewerblichen Betriebsanlage
(§ 80 Abs. 2 und 3 GewO 1973) ........................ 375
149. Genehmigung der Änderung einer genehmigten
gewerblichen Betriebsanlage (§ 81 Abs. 1
GewO 1973)
a) bei Verwendung von Motoren von
mehr als 50 Kilowatt .............................. 1 800
b) bei Verwendung von Motoren von
20 Kilowatt bis einschließlich
50 Kilowatt ....................................... 900
c) sonst ............................................. 180
Die Berechnung ist nach der Vorschrift
des letzten Absatzes der Tarifpost 145
durchzuführen, wobei die Zahl der Kilowatt
der ganzen Betriebsanlage unter
Berücksichtigung der Änderung zugrunde zu
legen ist.
150. Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften
der auf Grund des § 82 Abs. 1 GewO 1973 er-
lassenen Verordnungen (§ 82 Abs. 3 GewO 1973) ........ 375
151. Genehmigung der Durchführung von schon vor
der Genehmigung einer gewerblichen Betriebs-
anlage erforderlichen Vorarbeiten (§ 354
GewO 1973) ........................................... 600
152. Sonderbewilligung zur Ausübung einer
Konzession für ein Gastgewerbe außerhalb
der genehmigten Betriebsräume und all-
fälligen sonstigen Betriebsflächen (§ 195
GewO 1973) ........................................... 105
153. Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde
oder einer späteren Sperrstunde durch die
Bundespolizeibehörde (§ 198 Abs. 3 GewO 1973)
a) für einen oder zwei kalendermäßig be-
stimmte Tage ...................................... 30
b) für drei bis zehn Tage ............................ 150
c) für mehr als zehn Tage ............................ 375
154. Zulassung von Abweichungen von den Vor-
schriften von auf Grund des § 199 Abs. 1
GewO 1973 erlassenen Verordnungen (§ 199
Abs. 3 GewO 1973) .................................... 375
155. Genehmigung der Änderung der Betriebsart
eines Gastgewerbes ohne Erweiterung der
Berechtigungen gemäß § 189 Abs. 1 GewO 1973
(§ 200 GewO 1973) .................................... 300
156. Genehmigung der Hinzunahme von Betriebs-
räumen oder von sonstigen Betriebsflächen
zu den genehmigten Betriebsräumen und all-
fälligen sonstigen Betriebsflächen ohne
Erweiterung der Berechtigungen gemäß § 189
Abs. 1 GewO 1973 (§ 201 GewO 1973) ................... 300
157. Genehmigung der gleichzeitigen Ausübung des
Gewerbes der Pfandleiher, des Gewerbes der
Versteigerung beweglicher Sachen oder des
Bewachungsgewerbes mit anderen Gewerben
(§§ 280, 298 und 320 GewO 1973) ...................... 300
158. Genehmigung des Gebrauches einer Uniform
(§ 322 GewO 1973) .................................... 1 800
159. Feststellung, ob eine Gewerbeberechtigung
aufrecht ist und verneinendenfalls, in welchem
Zeitpunkt sie geendet hat (§ 348 Abs. 4 GewO
1973) ................................................ 180
160. Schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister
(§ 365 Abs. 2 GewO 1973) für jede einzelne
Gewerbeberechtigung .................................. 90
161. Ausfertigung einer Legitimation gemäß § 62
GewO 1973 für Gewerbetreibende und für
Handlungsreisende (§ 1 Z 1 der Gewerbelegiti-
mationen-Verordnung, BGBl. Nr. 274/1974), einer
Legitimation gemäß § 217 GewO 1973 für
Fremdenführer und deren Arbeitnehmer (§ 1 Z 2
der Gewerbelegitimationen-Verordnung) oder
einer Legitimation gemäß § 314 GewO 1973 für
Berufsdetektive und deren Arbeitnehmer (§ 1
Z 3 der Gewerbelegitimationen-Verordnung) ............ 90
162. Bewilligung
a) zur vorübergehenden Ausübung des Miet-
wagengewerbes gemäß § 6 des Gelegenheits-
verkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952 .............. 300
b) zur gewerbsmäßigen Beförderung von
Personen oder Gütern mit Kraftfahrzeugen
in oder durch das Bundesgebiet durch
ausländische Unternehmer gemäß § 9 des
Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes oder § 7
des Güterbeförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 63/1952,
1. für Einzelfahrten .............................. 60
2. auf Zeit ....................................... 150
c) Ausstellung eines Ausweises gemäß § 7a
oder den §§ 33, 34 der Betriebsordnung
für den nichtlinienmäßigen Personenver-
kehr, BGBl. Nr. 289/1955 .......................... 300
d) Verlängerung der Gültigkeit eines in
lit. c angeführten Ausweises ...................... 150
163. Genehmigung des Baues, der Erneuerung, der
Erweiterung oder der Stillegung von Gas-
versorgungsanlagen eines Energieversorgungs-
unternehmens (§ 4 im Zusammenhalt mit § 15
Abs. 3 Z 2 des Energiewirtschaftsgesetzes,
dRGBl. 1935 I S 1451, und in Verbindung mit
der Verordnung dRGBl. 1939 I S 1950) ................. 600
164. Bewilligung der Ankündigung eines Ausver-
kaufes oder einer ausverkaufsähnlichen Ver-
anstaltung (§ 2 des Ausverkaufsgesetzes
1985, BGBl. Nr. 51)
a) gültig bis zu drei Monaten ........................ 600
b) gültig für mehr als drei Monate
oder im Falle der Verlängerung einer
schon für eine kürzere Verkaufsdauer
erteilten Bewilligung über den Zeitraum
von drei Monaten hinaus ........................... 1 125
165. (aufgehoben durch BGBl. II Nr. 319/1997)
166. Bewilligung der Ausübung der entgelt-
lichen Arbeitsvermittlung, soweit diese
für bestimmte Berufe gesetzlich vorge-
schrieben ist (§ 18 Arbeitsmarktförderungs-
gesetz, BGBl. Nr. 31/1969) ........................... 375
167. Erteilung einer Konzession (§ 3
Abs. 1 Rohrleitungsgesetz, BGBl.
Nr. 411/1975) ........................................ 6 750
168. Verlängerung einer befristeten
Konzession sowie der Frist zur Fertig-
stellung der Rohrleitungsanlage
(§ 5 Abs. 4 und 5 Rohrleitungsgesetz) ................ 3 000
169. Entscheidung über Gegenstand und
Umfang der erweiterten Nutzung
(§ 6 Abs. 4 Rohrleitungsgesetz) ...................... 2 250
170. Bewilligung der Vorarbeiten (§ 7
Rohrleitungsgesetz) .................................. 4 500
171. Genehmigung des Betriebsleiters oder
dessen Stellvertreters (§ 15 Abs. 3
Rohrleitungsgesetz) .................................. 2 250
172. Genehmigung (§ 17 Abs. 1 erster Satz
Rohrleitungsgesetz) oder neuerliche
Genehmigung (§ 32 Rohrleitungsgesetz)
zur Errichtung einer Rohrleitungsanlage .............. 5 250
173. Genehmigung der Änderung oder Erweit-
erung einer Rohrleitungsanlage, soweit
die Änderung und Erweiterung derselben
über den Rahmen der erteilten Genehmigung
hinausgehen (§ 17 Abs. 1 zweiter Satz
Rohrleitungsgesetz) .................................. 1 050
174. Betriebsaufnahmebewilligung (§ 21 Rohr-
leitungsgesetz) oder neuerliche Betriebs-
aufnahmebewilligung (§ 32 Rohrleitungs-
gesetz) .............................................. 5 250
175. Betriebsaufnahmebewilligung für die
Änderung oder Erweiterung einer Rohr-
leitungsanlage (§§ 17, 21 Rohrleitungs-
gesetz) .............................................. 1 050
176. Widerruf der bei unmittelbar drohender
Gefahr getroffenen behördlichen Maß-
nahmen (§ 24 Abs. 4 Rohrleitungsgesetz) .............. 2 250
177. Genehmigung des Geschäftsführers
(§ 26 Abs. 2 Rohrleitungsgesetz) ..................... 2 250
178. Erteilung einer Genehmigung gemäß § 30
Abs. 1 Rohrleitungsgesetz ............................ 1 200
179. Erteilung der Genehmigung zum Anbringen
und Führen eines Güte-, Prüf-, Gewähr-
und ähnlichen Zeichens (§ 2 Abs. 1 der
Gütezeichenverordnung, dRGBl. 1942 I S 273) .......... 900
180. Erteilung der Genehmigung zur Ausstellung
von öffentlichen Urkunden (§ 1 des Ge-
setzes vom 9. September 1910, RGBl. Nr. 185,
betreffend das technische Untersuchungs-,
Erprobungs- und Materialprüfwesen) ................... 1 350
181. Erweiterung des Umfanges einer erteilten
Genehmigung zur Ausstellung von öffent-
lichen Urkunden (§ 1 des Gesetzes vom
9. September 1910, RGBl. Nr. 185, betreff-
end das technische Untersuchungs-, Erpro-
bungs- und Materialprüfwesen) ........................ 900