Anl. 2/13 BVwAbgV (weggefallen)

Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
XIIIAnl. Angelegenheiten des Ingenieur- und Ziviltechnikerwesens

192. Verleihung der Befugnis eines Ziviltechnikers

2/13 BVwAbgV (§§ 15 und 17 des Ziviltechnikergesetzes, BGBl.

Nr. 146/1957weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen........................................ 1 350

193. Verleihung der Berechtigung zur Führung der

Standesbezeichnung “Ingenieur” (§ 1 Abs. 1 bis 3

des Ingenieurgesetzes 1973, BGBl. Nr. 457/1972) ...... 900

194. Verleihung der Berechtigung zur Führung der

Standesbezeichnung “Ingenieur” (§ 1 Abs. 4 des

Ingenieurgesetzes 1973) .............................. 1 800

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.06.2000 bis 31.12.2001
XIIIAnl. Angelegenheiten des Ingenieur- und Ziviltechnikerwesens

192. Verleihung der Befugnis eines Ziviltechnikers

2/13 BVwAbgV (§§ 15 und 17 des Ziviltechnikergesetzes, BGBl.

Nr. 146/1957weggefallen) seit 01.01.2002 weggefallen........................................ 1 350

193. Verleihung der Berechtigung zur Führung der

Standesbezeichnung “Ingenieur” (§ 1 Abs. 1 bis 3

des Ingenieurgesetzes 1973, BGBl. Nr. 457/1972) ...... 900

194. Verleihung der Berechtigung zur Führung der

Standesbezeichnung “Ingenieur” (§ 1 Abs. 4 des

Ingenieurgesetzes 1973) .............................. 1 800

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