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Die Verwaltungsabgaben für die Positionen 434a. bis einschließlich
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434a. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für Jagdtrophäen .............................. 3 000 S
434b. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für Antiquitäten im Sinne des Artikels 2
Buchstabe w der Verordnung (EG) Nr. 338/97 .... 1 500 S
434c. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Säugetiere ... 1 500 S
434d. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Vögel,
ausgenommen Genehmigungen und Bescheinigungen
zum Zwecke der Beizjagd ....................... 1 500 S
434e. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Reptilien .... 300 S
434f. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Amphibien .... 150 S
434g. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Fische ....... 150 S
434h. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Insekten ..... 150 S
434i. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Weichtiere ... 150 S
434j. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Pflanzen des Anhangs A ............ 150 S
434k. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A zum Zwecke der
Beizjagd ...................................... 300 S
434l. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere und Pflanzen des Anhangs B .. 150 S
434m. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für tote Tiere und tote Pflanzen, ihre Teile
oder aus ihnen gewonnene Erzeugnisse, mit
Ausnahme von Jagdtrophäen ..................... 100 S.
Die Verwaltungsabgaben für die Positionen 434a. bis einschließlich
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434a. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für Jagdtrophäen .............................. 3 000 S
434b. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für Antiquitäten im Sinne des Artikels 2
Buchstabe w der Verordnung (EG) Nr. 338/97 .... 1 500 S
434c. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Säugetiere ... 1 500 S
434d. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Vögel,
ausgenommen Genehmigungen und Bescheinigungen
zum Zwecke der Beizjagd ....................... 1 500 S
434e. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Reptilien .... 300 S
434f. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Amphibien .... 150 S
434g. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Fische ....... 150 S
434h. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Insekten ..... 150 S
434i. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A: Weichtiere ... 150 S
434j. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Pflanzen des Anhangs A ............ 150 S
434k. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere des Anhangs A zum Zwecke der
Beizjagd ...................................... 300 S
434l. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für lebende Tiere und Pflanzen des Anhangs B .. 150 S
434m. Erteilung von Genehmigungen und Bescheinigungen
für tote Tiere und tote Pflanzen, ihre Teile
oder aus ihnen gewonnene Erzeugnisse, mit
Ausnahme von Jagdtrophäen ..................... 100 S.