§ 13 BThPG (weggefallen)

Bundestheaterpensionsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2003 bis 31.12.9999
Sonderzahlungen

§ 13 BThPG (weggefallen) seit 21.08.2003 weggefallen. Den Empfängern von Ruhe(Versorgungs)genüssen gebühren Sonderzahlungen unter sinngemäßer Anwendung der für die Bundestheaterbediensteten des Dienststandes der gleichen Verwendungsgruppe geltenden Regelung; hiebei gebühren Beträge, die in einem Hundertsatz festgesetzt sind, mit demselben Hundertsatz, feste Beträge hingegen mit den Hundertsätzen, die der Berechnung des Ruhe(Versorgungs)genusses zugrunde gelegt werden.

Stand vor dem 20.08.2003

In Kraft vom 01.09.1958 bis 20.08.2003
Sonderzahlungen

§ 13 BThPG (weggefallen) seit 21.08.2003 weggefallen. Den Empfängern von Ruhe(Versorgungs)genüssen gebühren Sonderzahlungen unter sinngemäßer Anwendung der für die Bundestheaterbediensteten des Dienststandes der gleichen Verwendungsgruppe geltenden Regelung; hiebei gebühren Beträge, die in einem Hundertsatz festgesetzt sind, mit demselben Hundertsatz, feste Beträge hingegen mit den Hundertsätzen, die der Berechnung des Ruhe(Versorgungs)genusses zugrunde gelegt werden.

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