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§ 13 BThPG (weggefallen) seit 21.08.2003 weggefallen. Den Empfängern von Ruhe(Versorgungs)genüssen gebühren Sonderzahlungen unter sinngemäßer Anwendung der für die Bundestheaterbediensteten des Dienststandes der gleichen Verwendungsgruppe geltenden Regelung; hiebei gebühren Beträge, die in einem Hundertsatz festgesetzt sind, mit demselben Hundertsatz, feste Beträge hingegen mit den Hundertsätzen, die der Berechnung des Ruhe(Versorgungs)genusses zugrunde gelegt werden.
§ 13 BThPG (weggefallen) seit 21.08.2003 weggefallen. Den Empfängern von Ruhe(Versorgungs)genüssen gebühren Sonderzahlungen unter sinngemäßer Anwendung der für die Bundestheaterbediensteten des Dienststandes der gleichen Verwendungsgruppe geltenden Regelung; hiebei gebühren Beträge, die in einem Hundertsatz festgesetzt sind, mit demselben Hundertsatz, feste Beträge hingegen mit den Hundertsätzen, die der Berechnung des Ruhe(Versorgungs)genusses zugrunde gelegt werden.