Art. 1 BPGG (weggefallen)

Bundespflegegeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie im Artikel II des Bundespflegegeldgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 etwas anderes vorsiehtArt. Die Angelegenheiten des Artikels II können im Sinne des Artikels 102 Abs1 BPGG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. 2 B-VG unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.07.1993 bis 31.12.2011
Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie im Artikel II des Bundespflegegeldgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 etwas anderes vorsiehtArt. Die Angelegenheiten des Artikels II können im Sinne des Artikels 102 Abs1 BPGG (weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen. 2 B-VG unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.

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