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Zusätzlich zu den im § 19 § 20 BBGgenannten Aufgaben obliegt dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen für Wien, Niederösterreich und Burgenland Zusätzlich zu den im Paragraph 19, genannten Aufgaben obliegt dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Zusätzlich zu den im § 19 § 20 BBGgenannten Aufgaben obliegt dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen für Wien, Niederösterreich und Burgenland Zusätzlich zu den im Paragraph 19, genannten Aufgaben obliegt dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen für Wien, Niederösterreich und Burgenland