§ 23 BBG (weggefallen)

Bundesbehindertengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2001 bis 31.12.9999
Als begünstigte Vereine im Sinne dieses Abschnittes sind jene anzusehen, die sich überwiegend die Betreuung behinderter Menschen zur Aufgabe gestellt haben und die eine angestrebte, im öffentlichen Interesse gelegene Rehabilitationsmaßnahme aus eigenen Mitteln nicht zu finanzieren vermögen§ 23 BBG (weggefallen) seit 01.07.2001 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2001

In Kraft vom 01.07.1990 bis 30.06.2001
Als begünstigte Vereine im Sinne dieses Abschnittes sind jene anzusehen, die sich überwiegend die Betreuung behinderter Menschen zur Aufgabe gestellt haben und die eine angestrebte, im öffentlichen Interesse gelegene Rehabilitationsmaßnahme aus eigenen Mitteln nicht zu finanzieren vermögen§ 23 BBG (weggefallen) seit 01.07.2001 weggefallen.

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