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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Übergangsbestimmungen
zum Bundes-Personalvertretungsgesetz
Art. 11 PVG (zu § 9 PVGweggefallen)
Dem Dienststellenausschuß ist schriftlich mitzuteilen, wenn beabsichtigt ist,
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Übergangsbestimmungen
zum Bundes-Personalvertretungsgesetz
Art. 11 PVG (zu § 9 PVGweggefallen)
Dem Dienststellenausschuß ist schriftlich mitzuteilen, wenn beabsichtigt ist,
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