§ 49 B-GlBG (weggefallen)

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2004 bis 31.12.9999
2§ 49 B-GlBG (weggefallen) seit 01.07.2004 weggefallen. Abschnitt

Schlußbestimmungen

Verweisung auf andere Bundesgesetze

§ 49. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Bundesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 30.06.2004

In Kraft vom 01.01.2000 bis 30.06.2004
2§ 49 B-GlBG (weggefallen) seit 01.07.2004 weggefallen. Abschnitt

Schlußbestimmungen

Verweisung auf andere Bundesgesetze

§ 49. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Bundesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten