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Legende:
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§ 23§ 23 BörseG (weggefallen) seit 01.11.2007 weggefallen. An den Wertpapierbörsen gibt es einen amtlichen Handel, einen geregelten Freiverkehr und einen dritten Markt. An den allgemeinen Warenbörsen gibt es nur einen amtlichen Handel.
§ 23§ 23 BörseG (weggefallen) seit 01.11.2007 weggefallen. An den Wertpapierbörsen gibt es einen amtlichen Handel, einen geregelten Freiverkehr und einen dritten Markt. An den allgemeinen Warenbörsen gibt es nur einen amtlichen Handel.