§ 26e BewHG (weggefallen)

Bewährungshilfegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
§ 26e BewHG (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. Die Bundespersonalstelle für Bewährungshilfe ist mit Ablauf des Kalenderjahres aufgelöst, in dem die Zahl der in § 26 genannten Beamten unter 40 sinkt.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.12.2004
§ 26e BewHG (weggefallen) seit 01.01.2005 weggefallen. Die Bundespersonalstelle für Bewährungshilfe ist mit Ablauf des Kalenderjahres aufgelöst, in dem die Zahl der in § 26 genannten Beamten unter 40 sinkt.

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