Art. 1 § 4 BefNVO (weggefallen)

Befähigungsnachweisverordnung 1965

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.05.1977 bis 31.12.9999
Art. 1 § 4. BefNVO (Anmweggefallen) seit 02.05.1977 weggefallen.: Aufgehoben durch V BGBl. Nr. 154/1977)

Stand vor dem 01.05.1977

In Kraft vom 01.05.1977 bis 01.05.1977
Art. 1 § 4. BefNVO (Anmweggefallen) seit 02.05.1977 weggefallen.: Aufgehoben durch V BGBl. Nr. 154/1977)

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