Art. 1 § 56 BefNVO (weggefallen)

Befähigungsnachweisverordnung 1965

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.03.1983 bis 31.12.9999
Art. 1 § 56. BefNVO (Anmweggefallen) seit 02.03.1983 weggefallen.: Aufgehoben durch V BGBl. Nr. 436/1982)

Stand vor dem 01.03.1983

In Kraft vom 01.03.1983 bis 01.03.1983
Art. 1 § 56. BefNVO (Anmweggefallen) seit 02.03.1983 weggefallen.: Aufgehoben durch V BGBl. Nr. 436/1982)

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