Art. 1 § 76 BefNVO (weggefallen)

Befähigungsnachweisverordnung 1965

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.03.1978 bis 31.12.9999
Art. 1 § 76. BefNVO (Anmweggefallen) seit 02.03.1978 weggefallen.: Aufgehoben durch V BGBl. Nr. 61/1978)

Stand vor dem 01.03.1978

In Kraft vom 01.03.1978 bis 01.03.1978
Art. 1 § 76. BefNVO (Anmweggefallen) seit 02.03.1978 weggefallen.: Aufgehoben durch V BGBl. Nr. 61/1978)

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