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(1) (Anm.: Zu § 65 BDG 1979, BGBl. Nr. 333) Abweichend vom Art. I Z 1 beträgt das Urlaubsausmaß von Beamten mit einem Dienstalter von weniger als 18 Jahren für das Kalenderjahr 1985 anstelle von 30 Werktagen 28 Werktage.
3 BDG 1979 (2weggefallen) (Anmseit 01.01.1999 weggefallen.: Zu § 72 Abs.1 RDG, BGBl. Nr. 305/1961)
(3) (Anm.: Zu § 65 BDG 1979, BGBl. Nr. 333)
Art. IV Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 137/1983 bleibt unberührt.
(1) (Anm.: Zu § 65 BDG 1979, BGBl. Nr. 333) Abweichend vom Art. I Z 1 beträgt das Urlaubsausmaß von Beamten mit einem Dienstalter von weniger als 18 Jahren für das Kalenderjahr 1985 anstelle von 30 Werktagen 28 Werktage.
3 BDG 1979 (2weggefallen) (Anmseit 01.01.1999 weggefallen.: Zu § 72 Abs.1 RDG, BGBl. Nr. 305/1961)
(3) (Anm.: Zu § 65 BDG 1979, BGBl. Nr. 333)
Art. IV Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 137/1983 bleibt unberührt.