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Art. IV Abs3 BDG 1979 (weggefallen) seit 01.01.1999 weggefallen. 1 und 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 137/1983 bleibt unberührt.Art. römisch IV Absatz eins und 2 des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1983, bleibt unberührt.
Art. IV Abs3 BDG 1979 (weggefallen) seit 01.01.1999 weggefallen. 1 und 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 137/1983 bleibt unberührt.Art. römisch IV Absatz eins und 2 des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1983, bleibt unberührt.