§ 144a BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999
Leistungsfeststellung

§ 144a BDG 1979 (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Abweichend vom § 83 Abs. 1 ist eine Leistungsfeststellung nach § 81 Abs. 1 Z 1 oder 2 für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 2

1.

der Dienststufe 1, wenn sie dem im § 73 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten Personenkreis angehören,

2.

der Dienststufe 2 und

3.

der Dienststufe 3, wenn sie nicht der Dienstklasse V angehören, in jedem Kalenderjahr zulässig.

Stand vor dem 31.12.1994

In Kraft vom 22.07.1989 bis 31.12.1994
Leistungsfeststellung

§ 144a BDG 1979 (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Abweichend vom § 83 Abs. 1 ist eine Leistungsfeststellung nach § 81 Abs. 1 Z 1 oder 2 für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 2

1.

der Dienststufe 1, wenn sie dem im § 73 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten Personenkreis angehören,

2.

der Dienststufe 2 und

3.

der Dienststufe 3, wenn sie nicht der Dienstklasse V angehören, in jedem Kalenderjahr zulässig.

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