§ 144a BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsder Dienststufe 1, wenn sie dem im § 73 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten Personenkreis angehören,der Dienststufe 1, wenn sie dem im Paragraph 73, Absatz 3, des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten Personenkreis angehören,
  2. 2.Ziffer 2der Dienststufe 2 und
  3. 3.Ziffer 3der Dienststufe 3, wenn sie nicht der Dienstklasse V angehören, in jedem Kalenderjahr zulässig.der Dienststufe 3, wenn sie nicht der Dienstklasse römisch fünf angehören, in jedem Kalenderjahr zulässig.
§ 144a BDG 1979 (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.1994

In Kraft vom 22.07.1989 bis 31.12.1994
  1. 1.Ziffer einsder Dienststufe 1, wenn sie dem im § 73 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten Personenkreis angehören,der Dienststufe 1, wenn sie dem im Paragraph 73, Absatz 3, des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten Personenkreis angehören,
  2. 2.Ziffer 2der Dienststufe 2 und
  3. 3.Ziffer 3der Dienststufe 3, wenn sie nicht der Dienstklasse V angehören, in jedem Kalenderjahr zulässig.der Dienststufe 3, wenn sie nicht der Dienstklasse römisch fünf angehören, in jedem Kalenderjahr zulässig.
§ 144a BDG 1979 (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen.

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