§ 184a BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1988 bis 31.12.9999
9§ 184a BDG 1979 (weggefallen) seit 01.10.1988 weggefallen. Abschnitt

BEAMTE DER POST- UND TELEGRAPHENVERWALTUNG

Anwendungsbereich

§ 184a. Dieser Abschnitt ist auf die Beamten in den Dienststellen des Betriebsdienstes in der Post- und Telegraphenverwaltung anzuwenden. Als Dienststellen des Betriebsdienstes gelten alle Dienststellen der Post- und Telegraphenverwaltung mit Ausnahme der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung, der Post- und Telegraphendirektionen, des Post- und Telegrapheninspektorates Salzburg und des Fernmeldegebührenamtes Wien.

Stand vor dem 30.09.1988

In Kraft vom 01.07.1988 bis 30.09.1988
9§ 184a BDG 1979 (weggefallen) seit 01.10.1988 weggefallen. Abschnitt

BEAMTE DER POST- UND TELEGRAPHENVERWALTUNG

Anwendungsbereich

§ 184a. Dieser Abschnitt ist auf die Beamten in den Dienststellen des Betriebsdienstes in der Post- und Telegraphenverwaltung anzuwenden. Als Dienststellen des Betriebsdienstes gelten alle Dienststellen der Post- und Telegraphenverwaltung mit Ausnahme der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung, der Post- und Telegraphendirektionen, des Post- und Telegrapheninspektorates Salzburg und des Fernmeldegebührenamtes Wien.

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