§ 184c BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1988 bis 31.12.9999
Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen

--------------------------------------

§ 184c BDG 1979. (1weggefallen) Für die Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen:

+-----------------+--------------------------+---------------------+

!in der Verwen- ! in der Gehaltsstufe ! ab der Gehalts- !

! +-----------+--------------+ !

!dungsgruppe ! 1 bis 10 ! 11 bis 14 ! stufe 15 !

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

! ! ! ! Oberrat; Hofrat !

! ! ! ! (auf einer Plan- !

!PT 1 !Kommissär ! Rat ! stelle der !

! ! ! ! Dienstzulagen- !

! ! ! ! gruppe S, 1 oder 2)!

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

!in der Verwen- ! in der Gehaltsstufe ! ab der Gehalts- !

! +-----------+--------------+ !

!dungsgruppe ! 1 bis 10 ! 11 bis 14 ! stufe 15 !

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

!PT 2(mit Hoch- ! Kommissär ! Rat ! Oberrat !

!schulbildung) ! ! ! !

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

!PT 2(ohne Hoch- ! ! ! !

!schulbildung) ! ! ! Zentralinspektor !

+-----------------+ ! Inspektor +---------------------+

!PT 3 ! Revident ! ! Oberinspektor !

+-----------------+ +--------------+---------------------+

!PT 4 ! ! Oberrevident ! Inspektor !

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

!PT 5 ! ! Fachinspektor! Fachoberinspektor !

+-----------------+Kontrollor +--------------+---------------------+

!PT6 ! !Oberkontrollor! Fachinspektor !

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

!in der Verwen- ! in der Gehaltsstufe ! ab der Gehalts- !

! +-----------+--------------+ !

!dungsgruppe ! 1 bis 10 ! 11 bis 14 ! stufe 15 !

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

!PT 7 ! Monteur ! Obermonteur !

+-----------------+-----------+------------------------------------+

!PT 8 ! Offizial ! Oberoffizial !

+-----------------+-----------+------------------------------------+

!PT 9 ! Amtswart ! Oberamtswart !

+-----------------+-----------+------------------------------------+

(2) Die Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung haben in den nachstehenden Verwendungen anstelle des Amtstitels folgende Verwendungsbezeichnungen zu führen:

---------------------------------------------------------------------

bei Verwendung als Verwendungsbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

Leiter eines Amtes, wenn er in den Ver-

wendungsgruppen PT 2 (ohne Hochschulbil-

dung) und PT 3 folgende Gehaltsstufen

erreicht hat

1 bis 10 Amtsverwalter

11 bis 14 Amtsoberverwalter

ab 15 Amtsdirektor

---------------------------------------------------------------------

Beamter des fernmeldetechnischen, des

posttechnischen oder des Garage- und

Werkmeisterdienstes in den Verwendungs-

gruppen

PT 5 in der Gehaltsstufe 1 bis 10 Werkmeister

PT 6 in der Gehaltsstufe 1 bis 10 Werkmeister

in der Gehaltsstufe 11 bis 14 Oberwerkmeister

seit 01.10.1988 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.1988

In Kraft vom 01.07.1987 bis 30.09.1988
Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen

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§ 184c BDG 1979. (1weggefallen) Für die Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen:

+-----------------+--------------------------+---------------------+

!in der Verwen- ! in der Gehaltsstufe ! ab der Gehalts- !

! +-----------+--------------+ !

!dungsgruppe ! 1 bis 10 ! 11 bis 14 ! stufe 15 !

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

! ! ! ! Oberrat; Hofrat !

! ! ! ! (auf einer Plan- !

!PT 1 !Kommissär ! Rat ! stelle der !

! ! ! ! Dienstzulagen- !

! ! ! ! gruppe S, 1 oder 2)!

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

!in der Verwen- ! in der Gehaltsstufe ! ab der Gehalts- !

! +-----------+--------------+ !

!dungsgruppe ! 1 bis 10 ! 11 bis 14 ! stufe 15 !

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

!PT 2(mit Hoch- ! Kommissär ! Rat ! Oberrat !

!schulbildung) ! ! ! !

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

!PT 2(ohne Hoch- ! ! ! !

!schulbildung) ! ! ! Zentralinspektor !

+-----------------+ ! Inspektor +---------------------+

!PT 3 ! Revident ! ! Oberinspektor !

+-----------------+ +--------------+---------------------+

!PT 4 ! ! Oberrevident ! Inspektor !

+-----------------+-----------+--------------+---------------------+

!PT 5 ! ! Fachinspektor! Fachoberinspektor !

+-----------------+Kontrollor +--------------+---------------------+

!PT6 ! !Oberkontrollor! Fachinspektor !

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!in der Verwen- ! in der Gehaltsstufe ! ab der Gehalts- !

! +-----------+--------------+ !

!dungsgruppe ! 1 bis 10 ! 11 bis 14 ! stufe 15 !

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!PT 7 ! Monteur ! Obermonteur !

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!PT 8 ! Offizial ! Oberoffizial !

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!PT 9 ! Amtswart ! Oberamtswart !

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(2) Die Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung haben in den nachstehenden Verwendungen anstelle des Amtstitels folgende Verwendungsbezeichnungen zu führen:

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bei Verwendung als Verwendungsbezeichnung

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Leiter eines Amtes, wenn er in den Ver-

wendungsgruppen PT 2 (ohne Hochschulbil-

dung) und PT 3 folgende Gehaltsstufen

erreicht hat

1 bis 10 Amtsverwalter

11 bis 14 Amtsoberverwalter

ab 15 Amtsdirektor

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Beamter des fernmeldetechnischen, des

posttechnischen oder des Garage- und

Werkmeisterdienstes in den Verwendungs-

gruppen

PT 5 in der Gehaltsstufe 1 bis 10 Werkmeister

PT 6 in der Gehaltsstufe 1 bis 10 Werkmeister

in der Gehaltsstufe 11 bis 14 Oberwerkmeister

seit 01.10.1988 weggefallen.

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