§ 184d BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1988 bis 31.12.9999
Leistungsfeststellung und Disziplinarrecht

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§ 184d BDG 1979 (weggefallen) seit 01.10.1988 weggefallen. Bei der Bestellung der Mitglieder der Leistungsfeststellungs- und der Disziplinarkommissionen in der Post- und Telegraphenverwaltung kommt das dem Zentralausschuß zustehende Bestellungsrecht der in diesem Bereich eingerichteten Vertretung der Dienstnehmer zu.

Stand vor dem 30.09.1988

In Kraft vom 01.01.1984 bis 30.09.1988
Leistungsfeststellung und Disziplinarrecht

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§ 184d BDG 1979 (weggefallen) seit 01.10.1988 weggefallen. Bei der Bestellung der Mitglieder der Leistungsfeststellungs- und der Disziplinarkommissionen in der Post- und Telegraphenverwaltung kommt das dem Zentralausschuß zustehende Bestellungsrecht der in diesem Bereich eingerichteten Vertretung der Dienstnehmer zu.

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