§ 218 BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.9999
Verwendungsbezeichnung

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§ 218 BDG 1979 (weggefallen) seit 01.10.2007 weggefallen. Abteilungsleiter an Pädagogischen Instituten haben in der Zeit, in der sie auch die Funktion des Leiters des Pädagogischen Institutes bekleiden, die Verwendungsbezeichnung "Direktor" zu führen.

Stand vor dem 30.09.2007

In Kraft vom 01.10.1988 bis 30.09.2007
Verwendungsbezeichnung

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§ 218 BDG 1979 (weggefallen) seit 01.10.2007 weggefallen. Abteilungsleiter an Pädagogischen Instituten haben in der Zeit, in der sie auch die Funktion des Leiters des Pädagogischen Institutes bekleiden, die Verwendungsbezeichnung "Direktor" zu führen.

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